18.02.2025

Exportkontrolle: Neue Fassung des „Handbuchs Ausfuhrgenehmigungen“

Exportkontrolle: Neue Fassung des „Handbuchs Ausfuhrgenehmigungen“

Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung wurde mit Stand 1. Februar 2025 aktualisiert. Es informiert umfassend über die Online-Anmeldung und -Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren. Außerdem bietet es Ihnen u. a. einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.

Wesentliche Inhalte des Handbuchs

Das Merkblatt informiert Sie u.a. über Genehmigungsformen und außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungspflichten bei der Ausfuhr. Darüber hinaus ist ein Kapitel den Lieferungen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie nach Helgoland gewidmet. Außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungscodierungen bei der Ausfuhr sind ebenso Thema des Merkblatts wie außenwirtschaftsrechtliche Negativcodierungen bei der Ausfuhr. Die Publikation informiert auch über die „Nullbescheide“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

In der aktuellen Version wurde ein ergänzender Hinweis auf die Neufassung der EU-Feuerwaffenverordnung aufgenommen. Außerdem wurde die Codierung Y882 im Bereich Einfuhr neu aufgenommen (siehe HZA-News vom 30.01.2025).

Berücksichtigung der aktuellen geopolitischen Lage

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation wurde das Handbuch um die „Anlage 2: Außenwirtschaftsrechtliche Codierungen bei der Einfuhr aus bzw. mit Ursprung in Belarus, Russland und der Ukraine (spezifizierte Gebiete)“ ergänzt.

sd

Unsere Empfehlungen:

Das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter Unternehmen und Exporteure, Zollbehörden und Zollagenten, Dienstleister im Außenwirtschaftsbereich sowie Trade Compliance-Experten.

Da neue Gesetze, internationale Abkommen und/oder politische Entwicklungen häufig Auswirkungen auf Ihre Außenhandelsgeschäfte haben, lohnt es sich, die aktuellen Fassungen der amtlichen Veröffentlichungen zu kennen. So erfahren Sie für Ihren Export oder Import rechtzeitig von Änderungen und können Ihre Außenhandelsgeschäfte gegebenenfalls anpassen. Selbstverständlich berücksichtigen die Experten der Hamburger Zollakademie in ihren Schulungen auch die aktualisierten Merkblätter, Leitfäden und Handlungsempfehlungen der deutschen Behörden und der EU. Dies gilt sowohl für den Zollbereich als auch für die Exportkontrolle, Compliance, Umsatzsteuer oder Verbrauchsteuer.

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