11.02.2025

Exportkontrolle: Vorläufige Rüstungsexportzahlen veröffentlicht

Exportkontrolle: Vorläufige Rüstungsexportzahlen veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die vorläufigen Rüstungsexportzahlen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 17. Dezember 2024 wurden nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 13,2 Milliarden Euro erteilt. Hauptempfängerland ist die Ukraine.

Der Gesamtwert von 13,2 Milliarden Euro setzt sich zusammen aus 8,1 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 5,1 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter. Für die Ukraine wurden Rüstungsexporte im Wert von rund 8,1 Milliarden Euro genehmigt. Damit ist die Ukraine sowohl das Drittland mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.

Verteilung der erteilten Genehmigungen

Vom Gesamtwert der erteilten Genehmigungen entfallen rund 11,3 Milliarden Euro oder rund 86 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie nach Korea, Singapur und in die Ukraine. Rund 1,8 Milliarden Euro oder rund 14 Prozent des Gesamtwertes entfielen auf sonstige Drittländer - also Länder, die weder der NATO noch der EU angehören.

Höchstwert bereits 2023

Bereits 2023 erreichten die Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter mit 12,13 Milliarden Euro einen Höchstwert, der im vergangenen Jahr noch einmal um fast zehn Prozent übertroffen wurde. Der Anteil der Kriegswaffen lag bei 61 Prozent. Zweitwichtigstes Empfängerland nach der Ukraine war Singapur mit 1,21 Mrd. Euro. Es folgten Algerien (558,7 Millionen Euro), die USA (319,9 Millionen Euro) und die Türkei (230,8 Millionen Euro).

sd

Unsere Empfehlungen:

Für die Rüstungsexportkontrolle wurde für einen Großteil der Ausfuhren in Partnerstaaten das Verfahren der Einzelgenehmigung durch Allgemeine Genehmigungen (AGG) ersetzt, die eine sofortige Lieferung ermöglichen.

Allgemeine Genehmigungen sind spezielle Ausfuhrgenehmigungen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt werden. Sie gelten automatisch für alle Exporte, welche die festgelegten Bedingungen erfüllen, ohne dass eine individuelle Beantragung erforderlich ist. Vorteile für den Exporteur: Zeitersparnis, Planungssicherheit, einfachere Verwaltung, Flexibilität.

Die professionelle Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen ist z. B. auch Inhalt von unserem praxisnahen Zertifikatslehrgang „Zur Geprüften Fachkraft Exportkontrolle (HZA)©“ oder von folgenden Schulungen der Hamburger Zollakademie:

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