28.01.2025

Zoll: Matrix zum PEM-Übereinkommen veröffentlicht

Zoll: Matrix zum PEM-Übereinkommen veröffentlicht

Eine Matrix der Schweizer Zollverwaltung bietet Ihnen einen Überblick, welche Länder und Gebiete untereinander das Regionale Übereinkommen über die Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. das Euro-Med Ursprungsprotokoll anwenden. Die Matrix gilt seit dem 1. Januar 2025 und wird regelmäßig aktualisiert.

Matrix hilft bei Anwendung der Ursprungsregeln

Die Matrix hilft Ihnen dabei, die Anwendung der Ursprungsregeln zu verstehen und zu prüfen, ob eine diagonale Kumulierung möglich ist. Diagonale Kumulierung bedeutet, dass Vormaterialien aus verschiedenen Ländern, die das Übereinkommen anwenden, als Ursprungsmaterialien angesehen werden. Dies erleichtert den Handel und die Herstellung von Produkten, die in mehreren Ländern produziert werden.

Auch die EU hat eine entsprechende Matrix veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 22. Januar 2025 (siehe Amtsblatt (EU) C/2025/465).

Ein Anwendungsbeispiel

Eine Firma in der Schweiz lässt Herrenhemden in Marokko herstellen, wobei alle Vormaterialien aus der EU stammen. Die fertigen Hemden werden in die Schweiz geliefert, dort verpackt und anschließend nach Norwegen verkauft. Um zu prüfen, ob ein Ursprungsnachweis für die Ausfuhr nach Norwegen ausgestellt werden kann, kann die Matrix genutzt werden. Wenn alle beteiligten Länder das Euro-Med Ursprungsprotokoll oder das alte PEM-Übereinkommen anwenden, ist die diagonale Kumulierung möglich und ein Ursprungsnachweis kann ausgestellt werden.

sd

Unsere Empfehlungen:

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM-Zone) modernisierte Ursprungsregeln. Diese neuen Regeln wurden eingeführt, um den präferenziellen Warenverkehr zu erleichtern und administrative Prozesse zu vereinfachen. Für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2025 gelten jedoch zwei Arten von Regelwerken: die alten Regeln des bisherigen PEM-Abkommens und die neuen, revidierten Regeln. Unternehmen können je nach Umsetzungsstand der Vertragsparteien entweder die alten oder die neuen Regeln anwenden (siehe auch HZA-News vom 5. November 2024).

Unser Seminar „Praxiswissen Warenursprung und Präferenzen“ greift insbesondere das Thema Ursprungsregeln auf. Praxisnah: Unser Experte hilft Ihnen, die Anwendung der Ursprungsregeln zu verstehen und für Ihre Außenhandelsgeschäfte gewinnbringend einzusetzen. So können Sie als Unternehmen herausfinden, ob und wie Ihre Waren präferenzberechtigt sind und die Vorteile von Freihandelsabkommen optimal nutzen.

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