Zoll: Interimshandelsabkommen EU und Chile ab Februar in Kraft
Das Interimshandelsabkommen (Interim Agreement – ITA) zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile wird am 1. Februar 2025 in Kraft treten. Das ITA ersetzt das bisherige Assoziierungsabkommen und führt ein vereinfachtes Verfahren für den Nachweis des Präferenzursprungs ein. Das System des Ermächtigten Ausführers wird durch das REX-System ersetzt.
Änderungen ab 1. Februar 2025
Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und die Erklärungen auf der Rechnung, die gemäß dem (alten) Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile ausgestellt wurden, werden ab dem 1. Februar 2025 nicht mehr als Präferenzursprungsnachweis für Waren anerkennt, die in die Europäische Union oder nach Chile eingeführt oder dort in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Der Antrag auf Zollpräferenzbehandlung stützt sich ab diesem Zeitpunkt auf eine Ursprungserklärung oder gegebenenfalls auf die Gewissheit des Einführers.
Das Abkommen kann auf Erzeugnisse angewendet werden, die die Ursprungsregeln erfüllen und die sich am 1. Februar 2025 in der EU-Vertragspartei oder in Chile im Versandverfahren, in der vorübergehender Verwahrung in Zolllagern oder Zollfreigebieten befinden, sofern den Zollbehörden der einführenden Vertragspartei eine Ursprungserklärung vorgelegt wird.
Ermächtigter Ausführer wird durch REX-System ersetzt
Mit dem Inkrafttreten des Interimshandelsabkommen wird das System des Ermächtigten Ausführers durch das REX-System ersetzt. Die REX-Nummer muss in den Ursprungserklärungen für EU-Ursprungserzeugnisse für Sendungen über 6.000 Euro angegeben werden.
Das REX-System (Registrierter Ausführer) ist ein Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, Präferenznachweise selbst auszustellen, ohne die Zollbehörden einzuschalten. Dies wird auch als „Selbstzertifizierung“ bezeichnet. Das REX-System wird in verschiedenen Freihandelsabkommen der EU verwendet.
sd
Unsere Empfehlungen:
Im Jahr 2022 belief sich der Warenhandel zwischen der EU und Chile auf 18,5 Milliarden Euro. Die EU exportierte Waren im Wert von 10,7 Milliarden Euro nach Chile und importierte Waren im Wert von 7,8 Milliarden Euro. Die EU ist nach China und den USA der drittgrößte Handelspartner Chiles. Die wichtigsten Importgüter der EU aus Chile sind Obst und Gemüse, Mineralerzeugnisse und unedle Metalle.
Die EU konzentriert sich beim Abschluss neuer Handelsabkommen zunehmend auf verschiedene Regionen und Länder, um ihre Handelsbeziehungen zu diversifizieren und zu stärken. Einige der Länder und Regionen, die derzeit im Fokus stehen, sind die Mercosur-Staaten, Indien, Vietnam sowie Australien und Neuseeland. Selbstverständlich informieren Sie unsere Experten in den Schulungen der Hamburger Zollakademie stets aktuell über die Vorteile, die sich aus dem Status quo der Handelsabkommen für Sie und Ihre Außenhandelsgeschäfte ergeben.