21.01.2025

Exportkontrolle: Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen

Exportkontrolle: Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen

Zum 1. Januar 2025 sind Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen in Kraft getreten. Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, ist es Ziel der Änderungen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Meldeprozesse zu vereinheitlichen. Eine Maßnahme soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte entlasten.

Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen

Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte zu entlasten, werden die Meldeschwellen angehoben. Dies bedeutet, dass grundsätzlich ab einem Transaktionswert von 50.000 Euro eine Meldepflicht besteht.

Bisher optionale Felder zu den Kennzahlen des deutschen Konzerns werden zu Pflichtfeldern. Dies betrifft Angaben zur Bilanzsumme, den Jahresumsatz und die Zahl der Beschäftigten.

Um die Einhaltung der Meldefristen zu vereinfachen, werden die Meldetermine vereinheitlicht. Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 gilt der 7. Werktag als einheitlicher Stichtag für die Abgabe der Transaktionsmeldungen, unabhängig von der Art der Transaktion. Für Meldungen über Bestände aus Forderungen und Verbindlichkeiten ist ab diesem Zeitpunkt der 15. Werktag Stichtag für die Abgabe der Meldung.

Die bisherigen Papiervordrucke werden durch sogenannte Erhebungsschaubilder ersetzt, die voraussichtlich ab Mitte 2025 im Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS) zur Verfügung stehen werden.

Weitere Änderungen betreffen neue Kennzahlen für Kryptowerte sowie Änderungen im Reiseverkehr und in der Seeschifffahrt.

sd

Unsere Empfehlungen:

Im Zahlungsverkehr mit dem Ausland sind Meldevorschriften nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung zu beachten. Diese Meldevorschriften betreffen Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen. Meldepflichtig sind ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr, bestimmte Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Vermögen von Inländern im Ausland bzw. von Ausländern im Inland (Beteiligungen). Die erhobenen Daten werden hauptsächlich zu statistischen Zwecken gesammelt, um ein umfassendes Bild des Außenwirtschaftsverkehrs zu erhalten.

Die AWV-Meldungen sind ein wichtiger Bestandteil der Exportkontrolle in Deutschland. Daneben gibt es weitere wesentliche Elemente. Dazu gehören die Genehmigungspflichten, die Sanktionslistenprüfung, die Embargoprüfung, die Güterlistenprüfung und der Endverwendungszweck. Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie mit aktuellem Wissen, damit Sie stets sicher und unter Einhaltung aller Exportvorschriften exportieren können.

Exportkontrolle Seminare

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2025 – PDF

Weitere Empfehlung:

Gerne empfehlen wir Ihnen ergänzend die Exportkontrollkonferenz der Kollegen der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADMIE, die Sie an 3 Tagen über die wichtigsten Neuerungen im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Exportkontrollrecht informiert:

Exportkontrollkonferenz der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE

Ihr Update zum Ausfuhrkontrollrecht
27. – 29. Januar 2025 in Frankfurt a.M. oder online

© 2025 HZA Hamburger Zollakademie