Exportkontrolle: Viertes BAFA-Maßnahmenpaket in Kraft getreten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben ein weiteres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um Exportkontrollverfahren zu beschleunigen und zu optimieren. Unter anderem werden mit den neuen Maßnahmen diverse Allgemeine Genehmigungen (AGGen) erweitert.
Deutlicher Rückgang der offenen Anträge und der Bearbeitungszeiten
Mit dem nunmehr vierten Maßnahmenpaket des BMWK und des BAFA werden bestimmte Ausfuhren von Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vereinfacht und die Verwaltungsabläufe in der Exportkontrolle weiter gestrafft und optimiert. Ein Balanceakt, da die Kriterien für die Prüfungen in der Exportkontrolle jedoch unverändert und gleichbleibend hoch bleiben.
Das Maßnahmenpaket ist Teil der sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung, die am 17. Juli 2024 beschlossen wurde (siehe HZA-News vom 9. April 2024). Nach Angaben des BAFA sind die Zahl der offenen Anträge und die Bearbeitungszeiten seit Inkrafttreten der bisherigen drei Maßnahmenpakete deutlich gesunken.
Erweiterung verschiedener Allgemeingenehmigungen
Mit den neuen Maßnahmen werden verschiedene Allgemeine Genehmigungen erweitert, wie es vor kurzem für die AGG Nr. 36 erfolgt ist (Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender). Mit dem neuen Maßnahmenpaket wird nun im Bereich der Rüstungsgüter die AGG Nr. 33 um weitere Güter für bestimmte Länder ausgeweitet. Darüber hinaus werden die AGGen Nr. 13 und Nr. 25 im Hinblick auf die Nutzung für Ausfuhren und Verbringungen im Rahmen von „Ertüchtigungsinitiativen“ der Bundesregierung anwenderfreundlicher gestaltet. Bei den „Ertüchtigungsinitiativen“ geht es im Kern um Hilfe zur Selbsthilfe. Das heißt, lokale Akteure sollen in die Lage versetzt werden, Konflikte vor Ort eigenständig zu lösen. Dies geschieht durch Beratung, Ausbildung, Ausstattung und Infrastrukturmaßnahmen.
Im Bereich der Dual-Use-Güter werden neben der neuen AGG Nr. 43 für die Wiederausfuhr von Dual-Use-Gütern und der AGG Nr. 44 für die Speicherung von Software und Technologie auf geschützten Cloudservern auch Anpassungen und Erweiterungen bei Sammelausfuhrgenehmigungen und Höchstbetragsgenehmigungen vorgenommen.
Weitere Ziele des vierten Maßnahmenpakets
Weiterhin sollen durch die Verfahrensvereinfachungen in der Exportkontrolle europäische Kooperationen und die internationale Zusammenarbeit von Unternehmen im Konzernverbund bei Forschungsvorhaben gestärkt werden. Außerdem sieht das vierte Maßnahmenpaket die Abschaffung des doppelten Genehmigungsverfahrens im Bereich der Kriegswaffen vor.
Darüber hinaus sollen technische Anpassungen und neue Services beim BAFA die Antragstellung zukünftig erleichtern, wie z. B. die Möglichkeit der Nutzung digitaler Dokumente und der digitalen Signatur im Bereich der Endverbleibsdokumente.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die Maßnahmenpakete zur Beschleunigung der Exportkontrollverfahren des BMWK und des BAFA haben mehrere positive Auswirkungen auf Unternehmen. Dazu gehören verkürzte Bearbeitungszeiten und eine Erweiterung der Allgemeinen Genehmigungen. Trotz der positiven Auswirkungen gibt es auch einige Herausforderungen für Unternehmen. Die Exportkontrollvorschriften bleiben komplex. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, was insbesondere bei Dual-Use-Gütern und Rüstungsexporten anspruchsvoll sein kann.
Die Experten der Hamburger Zollakademie helfen Ihnen durch gezielte Schulungen wie z. B. zu Beginn 2025 durch unsere Update-Schulungen, die notwendige Expertise aufzubauen und zu halten. Praxisnah: Die professionelle Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen ist beispielsweise auch einer der Inhalte unseres praxisorientierten Zertifikatslehrgangs zur „Geprüften Fachkraft Exportkontrolle (HZA)©“ oder anderer Exportkontrollschulungen der Hamburger Zollakademie:
Weitere Empfehlung:
Gerne empfehlen wir Ihnen ergänzend die Exportkontrollkonferenz der Kollegen der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADMIE, die Sie an 3 Tagen über die wichtigsten Neuerungen im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Exportkontrollrecht informiert:
Exportkontrollkonferenz der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE
Ihr Update zum Ausfuhrkontrollrecht
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