Zoll und Außenwirtschaft: Worauf sollten Sie sich 2025 einstellen?
Als Hamburger Zollakademie sind wir gern Vieles für Sie, aber kein Orakel. Den Kristallkugel-Job können andere besser. Wir schauen lieber aufs große Ganze und ins Kleingedruckte. Wir lesen nichts zwischen den Zeilen heraus oder sprechen in Rätseln. Also schreiben wir unseren Blick in die Zukunft, nämlich ins Jahr 2025, anhand von sehr unmystischen, zollüblichen Fachquellen, Verordnungen und Paragrafen. Jetzt ist es raus! Erfahren Sie, worauf Sie sich als Außenhändler in den kommenden Monaten einstellen sollten.
Strafrechtliche Verschärfungen durch Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes
Seit kurzem liegt der „Referentenentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und anderer Rechtsvorschriften“ vor. Der Referentenentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226, die Mindeststandards für die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen festlegt. Der Entwurf umfasst mehrere wichtige Punkte. Erstens werden die Strafvorschriften erweitert, indem neue Straftatbestände eingeführt und bestimmte Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten hochgestuft werden. Zweitens werden die Bußgeldhöchstgrenzen erhöht, sodass Geldbußen nun bis zu 40 Millionen Euro betragen können. Drittens gibt es Änderungen im Zollfahndungsdienstgesetz und im Aufenthaltsgesetz, die Anpassungen zur besseren Durchsetzung von Sanktionen und zur Koordination mit EU-Behörden vorsehen.
15. EU-Sanktionspaket zielt auf russische „Schattenflotte“ ab
EU-Sanktionen gegen Russland werden Exporteure auch 2025 beschäftigen. Kurz vor Jahresende hat die EU das 15. Sanktionspaket beschlossen. Mit dem Paket hat die EU neue Sanktionen gegen Russland und seine Unterstützer aus China, Nordkorea und Iran auf den Weg gebracht. Die Sanktionen beinhalten vor allem restriktive Maßnahmen gegen die sogenannte russische Schattenflotte. Dabei handelt es sich um nicht-russische Schiffe, die für die Lieferung von Rohöl und Ölprodukten eingesetzt werden. Die restriktiven Maßnahmen sind auch von deutschen Unternehmen zu beachten.
Mit den jüngsten EU-Sanktionen werden zudem zahlreiche Personen und Einrichtungen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen, in die Sanktionslisten aufgenommen. Darüber hinaus verhängt die EU mit diesem Paket erstmals umfassende Sanktionen gegen mehrere chinesische Akteure (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten, Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen).
Trump reloaded – Worauf sollten sich Außenhändler einstellen?
Der neue US-Präsident liebt Zölle – das hat er in seiner ersten Amtszeit im Weißen Haus bereits mehrfach unter Beweis gestellt. Und genau darauf müssen sich Außenhändler in den kommenden Monaten (und Jahren) voraussichtlich einstellen. Donald Trump hat aggressive Zollmaßnahmen angekündigt, darunter Zölle von 10 bis 20 Prozent auf alle Importe und spezifische Zölle von bis zu 60 Prozent auf chinesische Waren. Diese könnten die Kosten für importierte Waren erheblich erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
Darüber hinaus zielt Trumps „America First“-Politik darauf ab, die heimische Produktion zu fördern und ausländische Importe zu reduzieren. Dies könnte zu Handelskonflikten führen und globale Lieferketten stören. Zudem könnten Trumps Pläne zur Senkung der Unternehmenssteuern und zur Deregulierung die Attraktivität der US-Wirtschaft erhöhen und deutsche Unternehmen veranlassen, ihre Produktion in die USA zu verlagern.
Länder wie China und die EU könnten mit eigenen Handelsbarrieren reagieren, was zu einem eskalierenden Handelskrieg führen könnte. Dies würde die Unsicherheit und die Kosten für international agierende Unternehmen weiter erhöhen. Die Finanzmärkte könnten mit erhöhten Schwankungen auf die zu erwartenden Handelsmaßnahmen reagieren, was Unternehmen die Planung und Investition erschweren würde.
Im Fokus: Die Sorgfaltspflichten der EU
Die Sorgfaltspflichten der EU für Unternehmen rücken weiter in den Fokus und werden auch 2025 Thema bleiben. Die EU-Zwangsarbeitsverordnung („Forced Labour Regulation“, FLR) ist Teil der umfassenderen EU-Strategie zur Bekämpfung moderner Sklaverei und zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit. Der Rat der EU hat die FLR kürzlich angenommen, sodass ihrem Inkrafttreten nichts mehr im Wege steht (siehe HZA-News vom 10.12.2024). Im Kontext der Sorgfaltspflichten sollten Sie außerdem die Entwicklungen rund um die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) (siehe HZA-News vom 21.11.2024) und natürlich den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Blick behalten.
Zweite Phase des CCI startet 2025
Das „Centralised Clearance for Import“ (CCI) ermöglicht es Unternehmen, ihre Zollformalitäten an einer zentralen Stelle abzuwickeln, unabhängig davon, wo die Waren in die EU eingeführt werden. Durch die Zentralisierung sollen Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert werden. Das CCI wurde im Rahmen des Zollkodex der Union (UZK) eingeführt und soll insbesondere für Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, von Vorteil sein. Die zweite Phase des CCI-Systems ist laut UZK-Arbeitsprogramm für den 2. Juni 2025 vorgesehen.
Mercosur und Co. – wichtige Freihandelsabkommen 2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden einige wichtige Änderungen im Präferenzrecht in Kraft treten, insbesondere im Rahmen des Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzabkommens (PEM-Übereinkommen), siehe hierzu HZA-News vom 5. November 2024. Darüber hinaus werden 2025 mehrere neue Freihandelsabkommen in Kraft treten, die den internationalen Handel erleichtern sollen.
Nach langen Verhandlungen hat sich die EU-Kommission mit den Mercosur-Staaten auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Mit dem Mercosur-Abkommen entsteht die größte Freihandelszone der Welt. Das Abkommen könnte noch am Widerstand einiger EU-Staaten scheitern.
Der Vertrag zwischen der Europäischen Union und den südamerikanischen Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay soll eine Freihandelszone mit mehr als 715 Millionen Menschen schaffen. Die Handelszone würde rund 20 Prozent der Weltwirtschaft und mehr als 31 Prozent der weltweiten Warenexporte umfassen. Über das Abkommen wurde mehr als 25 Jahre verhandelt. Im Mittelpunkt steht der Abbau von Handelshemmnissen. Für mehr als 90 Prozent aller Waren, die zwischen der EU und den Mercosur-Staaten gehandelt werden, sollen keine Zölle mehr erhoben werden. Nach Berechnungen der EU-Kommission bedeutet das für europäische Exporteure jährliche Einsparungen von rund vier Milliarden Euro.
Die EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und Indien haben am 10. März 2024 in Delhi ein Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Trade and Economic Partnership Agreement, TEPA) unterzeichnet. Das TEPA wird voraussichtlich den Handel und die Investitionen zwischen Indien und den EFTA-Staaten erheblich steigern. Es bietet eine Plattform für technologische Zusammenarbeit und den Zugang zu fortschrittlichen Technologien in Bereichen wie Präzisionsingenieurwesen, Gesundheitswissenschaften und erneuerbare Energien. Es wird voraussichtlich nach der Ratifizierung durch die beteiligten Länder in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt hängt von den jeweiligen nationalen Verfahren ab, es wird jedoch damit gerechnet, dass das Abkommen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten wird.
Die Schweiz und China verhandeln über ein aktualisiertes Freihandelsabkommen, das 2025 in Kraft treten soll. Ziel ist es, die bestehenden Handelsmodalitäten zu verbessern und insbesondere die Zollkonzessionen für Schweizer Produkte zu überprüfen.
E-Rechnung wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2025 wird eine wichtige Änderung im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft treten: die verpflichtende Einführung der elektronischen E-Rechnung. Eine elektronische Rechnung enthält die Daten einer Rechnung, die bisher als Papierrechnung oder auch als PDF erstellt und versendet wurde, als strukturierte elektronische Daten in einer XML-Datei. Diese Neuerung betrifft alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union Geschäfte tätigen.
Durch die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung können Unternehmen Zeit und Kosten sparen. Der Verzicht auf Papierrechnungen trägt zudem zur Reduzierung des Papierverbrauchs bei.
Unternehmen müssen ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme an die neuen Anforderungen anpassen, um E-Rechnungen erstellen und empfangen zu können.
Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts
Auf dem Gebiet der Verbrauchsteuer werden sich ab dem 1. Januar 2025 grundlegende Änderungen beim Strom- und Energiesteuerrecht durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht ergeben. Das Gesetz zielt darauf ab, das bestehende Steuerrecht an aktuelle Entwicklungen anzupassen und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen. Das Gesetz berücksichtigt neue Technologien und Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Stromspeicherung. Beispielsweise wird das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen geregelt, um sicherzustellen, dass Nutzer nicht als Energieversorger und damit steuerpflichtig werden. Bidirektionales Laden bezeichnet die Fähigkeit eines Elektrofahrzeugs, nicht nur Strom aus dem Netz zu beziehen, sondern auch Strom zurück ins Netz oder in ein Hausstromnetz abzugeben. Dies macht das Elektroauto zu einem flexiblen Energiespeicher.
Darüber hinaus wird das Strom- und Energiesteuerrecht an EU-rechtliche Vorgaben angepasst und im Bereich der Regelungen zur Stromerzeugung gestrafft.
sd
Unsere Empfehlungen:
Der Außenhandel steht unter enormem Druck und Anpassungsfähigkeit ist mehr denn je gefragt. Konflikte wie der Krieg in der Ukraine und die Spannungen im Nahen Osten beeinträchtigen Lieferketten und Handelswege. Unterbrochene Lieferketten und neue Handelskorridore stellen Unternehmen vor logistische Herausforderungen. Zunehmender Protektionismus und Handelshemmnisse erschweren den internationalen Handel. Strengere Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorschriften wie CBAM erfordern Anpassungen in Produktion und Handel. Die Notwendigkeit der Digitalisierung von Prozessen und Dokumenten, wie z. B. volldigitale Ursprungszeugnisse und Carnets, ist nicht von der Hand zu weisen.
Vogel-Strauß-Mentalität ist die falsche Strategie. Nicht den Kopf in den Sand stecken! Regelmäßige Schulungen helfen Unternehmen und Mitarbeitern, die Herausforderungen im Außenhandel zu meistern. Schulungen halten die Teilnehmer über die neuesten Entwicklungen, Vorschriften und Best Practices auf dem Laufenden. Schulungen helfen Ihnen, gesetzliche Anforderungen und Compliance-Vorschriften zu erfüllen, rechtliche Risiken zu minimieren und Sanktionen zu vermeiden. Sie optimieren Prozesse und steigern die Effizienz. Die Hamburger Zollakademie ist auch 2025 Ihr verlässlicher Partner und Kompass in der Außenwirtschaft. Wir wünschen Ihnen einen guten Start und ein erfolgreiches neues Jahr!