Zoll: Handelsabkommen EU-Andengemeinschaft in Kraft
Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Andenländern Kolumbien, Peru und Ecuador ist am 1. November 2024 vollständig in Kraft getreten. Das Abkommen soll zu mehr Handel und Investitionen führen und umfasst die Bereiche Dienstleistungen, geistiges Eigentum sowie öffentliches Beschaffungswesen.
Der größte Teil des Abkommens ist in Peru seit dem 1. März 2013, in Kolumbien seit dem 1. August 2013 und in Ecuador seit dem 1. Januar 2017 vorläufig anwendbar. Seitdem können Unternehmen aus der EU viele Industrie- und Agrarprodukte zollfrei in die drei Partnerländer einführen. Für Waren mit Ursprung in der EU gelten in Peru, Kolumbien und Ecuador unterschiedliche Zeitpläne für den Zollabbau. Weiterhin kann die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Rechnungserklärung verwendet werden.
Handelsabkommen für weitere Andenländer offen
Das Handelsabkommen öffnet die Märkte für Waren, Dienstleistungen und Investitionen. Es soll die Handelsbedingungen durch neue Regeln verbessern und ein stabileres Geschäftsumfeld mit einem Streitbeilegungsmechanismus schaffen. Außerdem zielt es darauf ab, die Zusammenarbeit in Bereichen wie Innovation und Technologietransfer zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Handel und nachhaltiger Entwicklung, um ein hohes Maß an Arbeits- und Umweltschutz zu gewährleisten.
Das Handelsabkommen sieht die Möglichkeit des Beitritts weiterer Andenländer vor. So steht das Abkommen auch dem Andenstaat Bolivien offen.
EU ist der drittgrößte Handelspartner der Andenländer
Die EU ist der drittgrößte Handelspartner der Andenländer und einer der wichtigsten Investoren in der Region. Das Handelsvolumen zwischen der EU und den Andenländern beläuft sich auf rund 33 Milliarden Euro. Das Handelsabkommen mit den Andenländern trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den Andenländern zu stärken und neue Geschäftsmöglichkeiten für europäische Unternehmen zu schaffen.
Die Andenländer exportieren landwirtschaftliche Erzeugnisse (45 %), mineralische Erzeugnisse (22 %) und Fischereierzeugnisse (11 %) in die EU. Die EU exportiert vor allem Industrieerzeugnisse in die Andenländer (90 %), insbesondere Maschinen und Transportausrüstungen (36,5 %) und chemische Erzeugnisse (26,9 %).
sd
Unsere Empfehlungen:
Die EU schließt Handelsabkommen, um den Zugang zu internationalen Märkten zu verbessern und Handelshemmnisse abzubauen. Dies fördert das Wirtschaftswachstum, schafft Arbeitsplätze und senkt die Kosten für Unternehmen. Zudem sorgen klare Regeln und Streitbeilegungsmechanismen für ein stabiles Unternehmensumfeld. Handelsabkommen unterstützen auch europäische Werte wie Demokratie und Umweltschutz und stärken die Position der EU im globalen Handel.
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