Exportkontrolle: EU überprüft ausländische Direktinvestitionen
Mitte Oktober hat die Europäische Kommission den vierten Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (FDI) in der EU veröffentlicht. Der Bericht bietet Ihnen u. a. einen Überblick über die Entwicklung ausländischer Direktinvestitionen in den EU-Mitgliedstaaten. Deutschland blieb auch im Jahr 2023 das wichtigste Ziel ausländischer Direktinvestitionen in der EU.
Die meisten EU-Staaten haben Investitionskontrollsysteme eingeführt
Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission haben ihre Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen aus Drittländern, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in der EU gefährden, weiter verbessert. Zu diesem Ergebnis kommt die EU in ihrem vierten Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union. Demnach ist die Zahl der Meldungen an den EU-Kooperationsmechanismus seit Einführung des EU-Rahmens im Jahr 2020 um 18 Prozent gestiegen. Der Bericht hebt auch hervor, dass die meisten EU-Mitgliedstaaten mittlerweile ein Investitionsprüfregime eingeführt haben.
Dem Bericht zufolge wurden 2023 488 Fälle gemeldet. Die am häufigsten betroffenen Länder waren die USA (33%), das Vereinigte Königreich (11%), die Vereinigten Arabischen Emirate (7%), China (6%), Kanada (5%) und Japan (4%). Der Großteil der gemeldeten Fälle (92%) wurde von der EU-Kommission innerhalb von 15 Tagen abgeschlossen. 8% der Fälle erforderten eine zweite Überprüfung mit einer detaillierteren Sicherheitsbewertung. Die EU-Kommission spielt bei der Überprüfung von FDIs eine koordinierende Rolle, das letzte Wort haben die Mitgliedstaaten.
USA und Vereinigtes Königreich an Spitze der Direktinvestitionen
Die USA und das Vereinigte Königreich waren die wichtigsten Herkunftsländer von Direktinvestitionen, während Deutschland das wichtigste Zielland für den Erwerb von Beteiligungen und Spanien das wichtigste Zielland für so genannte Greenfield-Investitionen war. Greenfield-Investitionen sind eine Art von Direktinvestitionen, bei denen ein Unternehmen eine neue Geschäftstätigkeit in einem fremden Land von Grund auf aufbaut.
sd
Unsere Empfehlungen:
Investitionskontrollen tragen dazu bei, dass ausländische Investitionen keine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen. Unternehmen erhalten durch Investitionskontrollen Klarheit und Rechtssicherheit über die Zulässigkeit von Transaktionen. Dies ist insbesondere bei Übernahmen und Fusionen von Bedeutung. Bestimmte Sektoren wie Verteidigung, Energie und Telekommunikation werden durch Investitionskontrollen geschützt, um strategische Interessen zu wahren. Investitionskontrollen stellen sicher, dass ausländische Investoren die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Unternehmen nicht untergraben.
Ausländische Direktinvestitionen („Foreign Direct Investment“/FDI) sind eng mit dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht verbunden. So bedarf beispielsweise der Export von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, besonderer Genehmigungen. FDI in Unternehmen, die solche Güter herstellen, unterliegen daher strengen Kontrollen. Darüber hinaus können Handelsabkommen spezielle Regelungen für FDI enthalten, die den Marktzugang und die Investitionsbedingungen beeinflussen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Zoll und Außenwirtschaft zu verstehen und einzuhalten, um erfolgreich und gesetzeskonform investieren zu können. Die Experten der Hamburger Zollakademie vermitteln Ihnen in ihren Schulungen das notwendige Rüstzeug dafür.