Zoll: EU-Kommission hat Kombinierte Nomenklatur 2025 veröffentlicht
Am 1. Januar 2025 wird die neueste Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Kommission in Kraft treten. Diese jährliche Aktualisierung ist ein wesentlicher Bestandteil der zollrechtlichen und statistischen Einreihung von Waren in der EU. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um weiterhin konform handeln und mögliche finanzielle und rechtliche Risiken minimieren zu können.
Jährliche Aktualisierung der KN
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) wird jährlich aktualisiert und ist ein wichtiges Instrument für die zolltarifliche und statistische Einreihung von Waren in der EU. Die neueste Fassung der KN wurde am 31. Oktober 2024 veröffentlicht und wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht in den nächsten Wochen die neue Ausgabe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik sowie eine Übersicht über die Änderungen.
Von Haifischflossen bis Tomaten – KN-Aktualisierungen 2025
Von den Änderungen und Anpassungen sind in diesem Jahr u. a. Waren aus den Bereichen Haie und Haifischflossen, Tomaten, Biokraftstoffe, flüssiger Harnstoff, Holzabfälle und Laminatbodenbeläge sowie der Handel mit Waren der Informationstechnologie betroffen.
Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind am linken Rand der Tabelle wie folgt gekennzeichnet:
Stern = neue Codenummer
Viereck = Codenummer mit geändertem Inhalt
Was bedeutet die KN-Aktualisierung für Unternehmen?
Unternehmen müssen die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) aus mehreren wichtigen Gründen beachten. Die KN legt fest, welche Zollsätze für importierte und exportierte Waren gelten.
Änderungen können sich auf die Höhe der zu zahlenden Zölle auswirken. Darüber hinaus ist die korrekte Einreihung von Waren für die Einhaltung der Zollvorschriften von entscheidender Bedeutung. Falsche Einreihungen können zu rechtlichen Problemen und Strafen führen.
Außerdem wird die KN auch für die Erstellung von Handelsstatistiken innerhalb der EU verwendet. Änderungen können sich darauf auswirken, wie Waren statistisch erfasst werden. Weiterhin berücksichtigen Anpassungen der KN häufig neue internationale Handelsabkommen und technische Entwicklungen, die für Unternehmen relevant sein können.
sd
Unsere Empfehlungen:
Jedes Jahr wird der Anhang I der KN-Grundverordnung aktualisiert und als eigenständige Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bei diesen Aktualisierungen werden die Änderungen berücksichtigt, die auf internationaler Ebene entweder im Rahmen der Weltzollorganisation (WZO) in Bezug auf die Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) oder im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) in Bezug auf die vertragsmäßigen Zollsätze vereinbart wurden.
Die richtige Einreihung von Waren in den Zolltarif ist ein dynamisches Themenfeld. Neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse und neuartige Waren, Entwicklungen in der Handelspolitik oder statistische Erfordernisse können Wirtschaftsteilnehmern die Einreihung erschweren. In zahlreichen Zollseminaren trainieren Sie die Experten der Hamburger Zollakademie im Umgang mit dem Zolltarif, um Ihr Wissen über die Einreihung von Waren aktuell zu halten, es auf- und auszubauen – analog oder digital.