Am 18. Juli 2024 war die EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) als zentraler Kernpunkt des „EU Green Deal 2050“ in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, nachhaltige Produkte im EU-Binnenmarkt zur Norm zu machen und deren Auswirkungen auf Umwelt und Klima insgesamt zu verringern. Nun wurde eine Expertengruppe eingerichtet, welche die EU-Kommission u.a. bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten unterstützen soll.
ESPR legt ökologische Mindestanforderungen fest – für erste neue Produktgruppen, Onlinehandel und importierte Waren
Die EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert ihren Anwendungsbereich auf nahezu alle Produkte, die in der EU angeboten werden, einschließlich der zuvor energieverbrauchenden oder energieverbrauchsrelevanten Artikel wie Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner.
Zu den ersten neuen Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen festgelegt werden sollen, gehören Textilien, Schuhe, Möbel sowie Materialien wie Eisen, Stahl und Aluminium, ebenso wie Reinigungsmittel und Chemikalien. Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Ökodesign-Verordnung, die hauptsächlich für bestimmte Produktkategorien (wie Fahrzeuge und Produkte des Bereichs Sicherheit und Verteidigung) gelten. Auch der Onlinehandel und importierte Waren fallen unter den Geltungsbereich dieser Verordnung.
Ziele der Ökodesign-Verordnung im Rahmen des „EU Green Deal 2050“
Aufbauend auf den Erfolgen der bisherigen Ökodesign-Richtlinie, soll die Ökodesign-Verordnung (ESPR) sicherstellen, dass Produkte länger halten, energie- und ressourceneffizienter sind, leichter repariert und recycelt werden können und mehr recycelte Materialien enthalten. Darüber hinaus soll ein neues Etikett auf Produkten Verbrauchern und Unternehmen helfen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen, indem es über einen digitalen Produktpass sofortigen Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts bietet.
Ebenso unterstützt der digitale Produktpass durch verfügbare Produktinformationen die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Anforderungen. Große Unternehmen müssen zudem offenlegen, wie viele unverkaufte Konsumgüter sie entsorgen und warum.
Vorteile für Verbraucher und Unternehmen
Die Ökodesign-Verordnung soll außerdem neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, innovative Arbeitsplätze schaffen und den Verbrauchern einen Mehrwert bieten. Darüber hinaus will die EU mit der Verordnung die globale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken, die nachhaltige Produkte anbieten. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt.
Aufgaben des neuen Expertenrates
Der neue Expertenrat bzw. die Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung wird die Kommission bei politischen Maßnahmen im Bereich der umweltgerechten Gestaltung von Produkten und der Energieverbrauchskennzeichnung beraten. Darüber hinaus soll der Expertenrat den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich nachhaltiger Produkte fördern. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung von Durchführungsrechtsakten im Bereich nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung.
Die Gruppe setzt sich aus bis zu 250 Mitgliedern zusammen, darunter Experten aus den Mitgliedstaaten, Vertreter der Industrie, Umweltorganisationen, Verbraucherverbände und andere interessierte Kreise.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die Ökodesign-Verordnung ist ein zentrales Element des europäischen „Green Deal“. Sie soll dazu beitragen, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Umweltauswirkungen von Produkten zu reduzieren. Insgesamt führt die EU strengere Sorgfaltspflichten ein, um Menschenrechte und Umweltschutz entlang globaler Lieferketten zu gewährleisten. Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltige Praktiken durch rechtsverbindliche Vorgaben im Rahmen des „Green Deal“ zu fördern.
Auch das europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sollen das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, unterstützen. Die Experten der Hamburger Zollakademie informieren Sie umfassend über die umfangreichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen ebenso wie die Anforderungen an Ihre Compliance-Organisation. Selbstverständlich berücksichtigen wir neben dem LkSG auch aktuelle Entwicklungen rund um das EU-Lieferkettengesetz.
Das Lieferkettengesetz in Unternehmen