Zoll: Ursprungsregeln des alten PEM-Übereinkommens bleiben gültig
Die neuen und überarbeiteten Ursprungsregeln im Rahmen des Regionalen Übereinkommens sollten ursprünglich ab dem 1. Januar 2025 gelten. Da jedoch einige Vertragsparteien die neuen Ursprungsregeln noch nicht ratifiziert haben, wird der ursprünglich vorgesehene Termin voraussichtlich um ein Jahr verschoben.
Modernisierung der Ursprungsregeln
Die modernisierten Ursprungsregeln sollen den Handel zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarländern in der Pan-Europa-Mittelmeer-Region (PEM) fördern. Betroffen sind 24 Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens, u.a. die Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Färöer-Inseln, die Türkei, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Westjordanland und Gaza-Streifen, Georgien, Moldova, die Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo.
Zu den Neuerungen gehören unter anderem tolerantere Listenregeln und flexiblere Kumulierungsregeln, die eine bessere Nutzung der Rohstoff- und Produktionsketten innerhalb der Region ermöglichen.
Weiterhin parallele Anwendung der alten und neuen Regeln
Das revidierte PEM-Übereinkommen soll wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten und die Übergangsregeln ablösen. Die alten Ursprungsregeln können jedoch bis zum 31. Dezember 2025 parallel weiter angewendet werden. Damit soll den Vertragsparteien genügend Zeit eingeräumt werden, die Freihandelsabkommen entsprechend anzupassen.
Dafür müssen allerdings noch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, was voraussichtlich nicht vor Dezember 2024 der Fall sein wird.
Regeln ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 soll ausschließlich ein Set von Ursprungsregeln im gesamten PEM-Raum gelten. Die Übergangsregeln sind dann nicht mehr anwendbar. Vertragsparteien, die bis Ende 2025 keinen dynamischen Verweis auf das PEM-Übereinkommen in ihre Freihandelsabkommen aufgenommen haben, sind von der Kumulierung ausgeschlossen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Waren, die im Import oder Export den Ursprungsregeln entsprechen, können in bestimmte Länder zu niedrigeren Zollsätzen oder sogar zollfrei eingeführt werden. Das senkt die Kosten und macht die Produkte wettbewerbsfähiger. Darüber hinaus fördern Ursprungsregeln den Handel zwischen Ländern, die Freihandelsabkommen geschlossen haben. Sie schaffen Anreize für Unternehmen, in diesen Ländern zu produzieren und zu handeln. Außerdem helfen Ursprungsregeln, unfaire Handelspraktiken wie Dumping zu verhindern, indem sie sicherstellen, dass nur Produkte, die tatsächlich in den Partnerländern hergestellt wurden, in den Genuss von Präferenzen kommen.
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