22.10.2024

CBAM: Unterstützung für Importeure durch neues CBAM-Tool

CBAM: Unterstützung für Importeure durch neues CBAM-Tool

Update CBAM: Die Europäische Kommission hat ein CBAM Self Assesment Tool zur Verfügung gestellt, mit dem Sie als Importeur jetzt – neu! – schnell überprüfen können, ob Ihre Waren unter den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) fallen. Sind die importierten Waren CBAM-pflichtig, erhalten Sie nun zusätzlich Informationen über die Meldepflichten für Ihre importierten Waren.

Weitere Leistungen des neuen „CBAM Self Assessment Tools“

Sie haben Informationen wie KN-Code und Ursprungsland anzugeben, damit das „CBAM Self Assessment Tool“ für Sie überprüfen kann, ob die Produkte während der Übergangsphase CBAM-pflichtig sind.

Außerdem informiert Sie das Tool über die spezifischen Berichterstattungspflichten für die jeweiligen Waren. Während der Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 müssen Importeure vierteljährlich über die in ihren Importen enthaltenen Treibhausgasemissionen berichten.

Darüber hinaus bietet das Tool Ihnen Unterstützung bei der Registrierung im CBAM-Übergangsregister, das der Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission, den nationalen Behörden und den Importeuren dient.

Fristen für die Einreichung des CBAM-Berichts

Während der Übergangsphase müssen Sie als berichtspflichtige CBAM-Anmelder grundsätzlich spätestens einen Monat nach jedem Quartal eines Kalenderjahres einen CBAM-Bericht an die Europäische Kommission übermitteln. Das dritte Quartal 2024 begann am 1. Juli 2024 und endete am 30. September 2024, d.h., Ihr Bericht muss bis spätestens 31. Oktober 2024 übermittelt werden.

Einen bereits eingereichten CBAM-Bericht können Sie bis zwei Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsquartals noch ändern, das heißt, bis einen Monat nach Ablauf der Frist für die Einreichung Ihres CBAM-Berichts.

Darüber hinaus können Sie Ihren CBAM-Bericht auf begründeten Antrag auch nach Ablauf der Frist innerhalb eines Jahres nach Ende des betreffenden Quartals korrigieren, sofern Ihnen dies von der zuständigen Behörde genehmigt wird.

Während der Übergangszeit und bis zu drei Monate nach Ablauf der Frist für die Vorlage des letzten CBAM-Berichts kann die Kommission CBAM-Berichte überprüfen, um festzustellen, ob die Berichtspflichten von den berichtspflichtigen Anmeldern eingehalten wurden.

sd

Unsere Empfehlungen:

Insgesamt sind die Reaktionen der Unternehmen auf CBAM gemischt. Langfristige Vorteile für Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit werden gegen kurzfristige Herausforderungen und Kosten abgewogen. Kritisiert wird vor allem der zusätzliche administrative und finanzielle Aufwand, der mit der Einhaltung der CBAM-Regelungen verbunden ist.

Fest steht jedenfalls: Unternehmen müssen sich mit CBAM auseinandersetzen, ob sie wollen oder nicht. Die Experten der Hamburger Zollakademie stehen Ihnen dabei gern in regelmäßigen Schulungen für Ihre Updates zur Seite. So wird die Hamburger Zollakademie Ihnen ab 2025 auch wieder Schulungen zum Carbon Border Adjustment Mechanism anbieten, die Sie dann auf den neuesten Stand bringen. Darüber hinaus macht unser Experten-Team Sie mit vielfältigem Wissen rund um Zoll- und Außenwirtschaft fit:

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