17.10.2024

Entwaldung EUDR: Wird die EU-Entwaldungsverordnung verschoben?

Entwaldung EUDR: Wird die EU-Entwaldungsverordnung verschoben?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU Deforestation Regulation) sollte ursprünglich Ende 2024 in Kraft treten. Laut einem Vorschlag der EU-Kommission vom 2. Oktober 2024 sollen die Unternehmen jedoch neben zusätzlichen Leitlinien der EUDR eine zusätzliche Frist von zwölf Monaten zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten erhalten. Dieser Vorschlag muss nur noch vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Der Rat der Europäischen Union hat inzwischen zugestimmt.

Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, European Union Deforestation Regulation) zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen, indem die Bereitstellung und der Handel mit bestimmten Rohstoffen und Produkten, die mit Entwaldung in Zusammenhang stehen, reguliert werden. Dazu gehören unter anderem Soja, Ölpalmen, Rinder, Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, Kautschuk, Kakao und Kaffee.

Rohstoffe und Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie ohne Entwaldung und Waldschädigung erzeugt wurden. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie entwaldungsfreie Produkte verkaufen, die eben nicht zur Entwaldung und zur Waldschädigung beitragen. Dazu gehören die Rückverfolgbarkeit der Lieferketten und die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards (siehe HZA-News vom 06.02.2024).

Der neue Zeitplan

Die Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung bedarf nur noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Erst wenn es dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmt, wird die EU-Entwaldungsverordnung tatsächlich verschoben werden. Sie würde dann für mittlere und große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 gelten.

Warum soll die EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden?

Der geänderte Zeitplan soll den Unternehmen zusätzliche Vorbereitungszeit geben. Diese Änderung wurde aufgrund von Rückmeldungen und Bedenken von Unternehmen und Partnerländern vorgenommen, die mehr Zeit benötigen, um sich auf die neuen Anforderungen der EUDR vorzubereiten.

Die Verordnung verlangt umfangreiche Dokumentationen und Nachweise, dass die eingesetzten Rohstoffe und die Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Dies bedeutet für viele Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der kritisiert wird. Zudem stellt die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette insbesondere kleinere Unternehmen vor große Herausforderungen.

EU-Unternehmen werden dazu aufgefordert, auf ihre Lieferanten zuzugehen, um notwendige Daten zu erheben und eine Datenübermittlung vorzubereiten. Im Fall der Fälle sollten auch rechtzeitig Vorbereitungen für eine Anpassung der nachhaltigen Lieferkette getroffen werden.

Fazit: Die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung kann mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden sein. Dies betrifft sowohl die Anpassung interner Prozesse als auch mögliche Investitionen in neue Rückverfolgungstechnologien. Auch dieser Aspekt wird von Seiten der Unternehmen kritisch gesehen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die EU hat in den letzten Jahren bedeutende neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen eingeführt, um Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten zu stärken – so auch die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten als EU-Regelung zum Schutz der Wälder. Diese Regelungen sind Teil der Bemühungen der EU, nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu fördern und den globalen Handel fairer und umweltfreundlicher zu gestalten. Unternehmen, die die neuen verbindlichen, unternehmerischen Sorgfaltspflichten wie das Lieferkettengesetz und die EU-Entwaldungsverordnung nicht einhalten, müssen mit erheblichen Strafen rechnen.

Solche Folgen lassen sich vermeiden – mit aktuellem Wissen zur Vorbereitung in Ihrem Unternehmen! Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie fit für die neuen Sorgfaltspflichten von Unternehmen rund um Lieferketten und Compliance, damit Sie die regulatorischen Anforderungen der Verordnung für nachhaltige Lieferkette und Unternehmensführung erfüllen:

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