12.09.2024

Zoll: Leitfaden zu Ursprungsregeln im EU-Neuseeland-Abkommen

Zoll: Leitfaden zu Ursprungsregeln im EU-Neuseeland-Abkommen

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Die Europäische Kommission hat nun einen Leitfaden zu den Ursprungsregeln im Rahmen des Freihandelsabkommens veröffentlicht. EU-Exporteure, die Waren mit EU-Ursprung im Wert von über 6.000 EUR nach Neuseeland versenden, müssen eine Ursprungserklärung für diese Waren ausstellen.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland wurde im Juli 2023 unterzeichnet. Ziel des Abkommens, welches seit Mai in Kraft trat, ist die Förderung und Liberalisierung des Handels und der Investitionen zwischen den beiden Partnern (siehe HZA-News vom 2. Mai.2024). Das Abkommen beseitigt Zölle und Bürokratie, mit denen europäische Unternehmen beim Export nach Neuseeland früher konfrontiert waren.

Leitfaden zur Anwendung der Ursprungsregeln des Freihandelsabkommens

Der Leitfaden beschreibt Ihnen die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Ware als Ursprungsprodukt gilt, wie z. B. die vollständige Gewinnung oder Herstellung in einem Land oder die ausreichende Be- oder Verarbeitung. Zudem erläutert er Ihnen, welche Dokumente und Nachweise erforderlich sind, um den Ursprung einer Ware gegenüber den Zollbehörden zu belegen. Der Leitfaden enthält auch praktische Hinweise zur Anwendung der Ursprungsregeln und zur Vorlage der Ursprungsnachweise bei der Zollabfertigung, um die Präferenzzölle in Anspruch nehmen zu können.

Ursprungserklärung und Registrierung im REX-System für EU-Exporteure

EU-Exporteure, die Waren mit EU-Ursprung im Wert von über 6.000 EUR nach Neuseeland versenden, müssen für diese Waren eine Ursprungserklärung ausstellen. Diese Erklärung ermöglicht es den Importeuren in Neuseeland, präferenzielle Zollsätze zu beanspruchen. Um eine Ursprungserklärung abgeben zu können, müssen EU-Exporteure im REX-System („Registered Exporter System“) registriert sein und ihre REX-Nummer auf der Erklärung angeben.

Erste Reaktionen auf das Abkommen

Die ersten Reaktionen auf das Inkrafttreten des Abkommens sind größtenteils positiv. Unternehmen und Handelsorganisationen loben die neuen Chancen und erwarten eine Zunahme des Handels zwischen der EU und Neuseeland. Besonders betont werden die Vorteile für den Export von EU-Produkten nach Neuseeland sowie die verbesserten Investitionsbedingungen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Ursprungsregeln legen fest, welche Waren als Ursprungswaren eines bestimmten Landes gelten und somit in den Genuss von Präferenzzöllen kommen können. Die EU und Neuseeland haben sich auf Ursprungsregeln geeinigt, die sicherstellen, dass die Zollpräferenzen des Abkommens nur für Waren in Anspruch genommen werden können, die in einer der Vertragsparteien in erheblichem Umfang be- oder verarbeitet worden sind.

Die Experten der Hamburger Zollakademie bieten Ihnen in ihren Schulungen umfassende Informationen zu verschiedenen Zollthemen, unter anderem auch zu den Ursprungsregeln. Dieses Wissen hilft den zuständigen Mitarbeitern im EU-Export, die komplexen Anforderungen der Ursprungsregeln zu verstehen und richtig anzuwenden. So können Sie als Unternehmen sicherstellen, dass Ihre Waren in den Genuss von Präferenzzöllen kommen und Sie die Vorteile von Freihandelsabkommen optimal nutzen.

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