10.09.2024

Compliance: Unternehmen müssen GPSR-Anforderungen erfüllen

Compliance: Unternehmen müssen GPSR-Anforderungen erfüllen

Am 13. Dezember 2024 wird die neue „General Product Safety Regulation (GPSR)“ für mehr Verbraucherschutz in der EU in Kraft treten. Die Verordnung ersetzt dann die bisherige Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie. Die GPSR wird für alle nicht-lebensmittelbezogenen Produkte und alle Vertriebskanäle, einschließlich des Online-Handels gelten. Bei Nichteinhaltung drohen Unternehmen Konsequenzen.

Was regelt die GPSR?

Die GPSR gilt für alle nicht-lebensmittelbezogenen Produkte und alle Vertriebskanäle, einschließlich Online-Marktplätzen. Sie enthält neue Kriterien zur Beurteilung der Produktsicherheit, insbesondere für smarte Produkte sowie verbesserte Regeln für den Rückruf gefährlicher Produkte, einschließlich einer verpflichtenden Rückrufbenachrichtigung. Dies soll den Verbraucherschutz innerhalb der EU stärken. Darüber hinaus bestehen verstärkte Marktüberwachungsregeln zur besseren Durchsetzung der Vorschriften.

Bedeutung für betroffene Unternehmen

Als Unternehmen haben Sie sicherzustellen, dass Ihre Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies umfasst unter anderem die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Produkten und die Meldung von Unfällen an die Behörden. Anbieter von Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister werden ebenfalls stärker in die Verantwortung genommen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der GPSR

Unternehmen, die den Anforderungen der neuen General Product Safety Regulation (GPSR) nicht entsprechen, müssen mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören Bußgelder und Strafen, wenn Sie als Unternehmen die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen. Unsichere Produkte müssen vom Markt genommen und zurückgerufen werden. Dies kann erhebliche Kosten verursachen und das Vertrauen der Verbraucher beeinträchtigen. Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn ihre Produkte Schäden verursachen. Dies kann zu teuren Gerichtsverfahren und Schadensersatzzahlungen führen. Produkte, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, dürfen nicht auf den EU-Markt gebracht werden.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die EU hat in den letzten Jahren mehrere Regelungen eingeführt, welche die Sorgfaltspflichten für Unternehmen erhöhen. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten und die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und die Umwelt zu stärken. Die GPSR erweitert die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Produktsicherheit.

Die Experten der Hamburger Zollakademie bieten Ihnen nützliche Schulungen zu den Sorgfaltspflichten für Unternehmen an. Hier vermitteln sie Ihnen fundiertes Wissen über die aktuellen EU-Regelungen und deren praktische Umsetzung. Das vermittelte Wissen ist eine wertvolle Ressource für Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nehmen und das Vertrauen ihrer Kunden stärken möchten.

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