03.09.2024

Zoll: Neues WTO-Übereinkommen über den elektronischen Handel

Zoll: Neues WTO-Übereinkommen über den elektronischen Handel

Über 90 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich im Juli 2024 auf das globale WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte im elektronischen Handel geeinigt. Vorausgegangen waren fünf Jahre intensiver Verhandlungen. Das Abkommen ist ein Meilenstein für den weltweiten digitalen Handel. Ein zentrales Element des Abkommens ist das Verbot von Zöllen auf elektronische Übertragungen.

Erfolg nach jahrelangen Verhandlungen für ein multilaterales E-Commerce-Abkommen

Im Rahmen der 11. Ministerkonferenz der WTO begannen 71 Mitglieder Sondierungsgespräche über handelsbezogene Aspekte des elektronischen Handels. Diese Gespräche führten schließlich zu formellen Verhandlungen, die im Januar 2019 starteten. Nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen wurde Ende Juli 2024 ein gemeinsamer Text für ein E-Commerce-Abkommen verabschiedet.

Kernelemente des WTO-Abkommens

Ein zentrales Element des Abkommens ist das Verbot von Zöllen auf elektronische Übertragungen, also digital gehandelte Waren und Dienstleistungen (wie z. B. auf Software, E-Mails, digitale Musik, Filme oder Videospiele). Dadurch soll der grenzüberschreitende digitale Handel erheblich erleichtert werden. Ein weiteres Ziel des Abkommens ist die Förderung der Verwendung und Anerkennung von elektronischen Signaturen und Dokumenten, was die Effizienz und Sicherheit des digitalen Handels erhöhen soll.

Darüber hinaus wurden umfassende Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher im digitalen Handel eingeführt, um irreführende und täuschende Praktiken zu verhindern. Der Schutz personenbezogener Daten der Nutzer steht im Mittelpunkt des Abkommens, um das Vertrauen in den digitalen Handel zu stärken. Initiativen zur Förderung eines nahtlosen digitalen Handels sowohl innerhalb als auch über Grenzen hinweg, einschließlich der Zusammenarbeit zur Minimierung und Bekämpfung von Cybersicherheitsrisiken, sind ebenfalls enthalten.

Initiative für Entwicklungsländer

Das WTO-Übereinkommen über den elektronischen Handel enthält mehrere Initiativen, die den Entwicklungsländern den Zugang zum digitalen Handel erleichtern und ihr Wirtschaftswachstum fördern sollen. So erhalten Entwicklungsländer beispielsweise Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regeln und Technologien.

Außerdem soll der Marktzugang für Unternehmen aus Entwicklungsländern durch den Abbau von Handelshemmnissen und die Vereinfachung von Zollverfahren erleichtert werden. Dadurch soll der grenzüberschreitende Handel gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder gestärkt werden.

sd

Unsere Empfehlungen:

Für Unternehmen bedeutet das WTO-Abkommen neue Möglichkeiten, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen weltweit anzubieten, ohne sich um zusätzliche Zölle sorgen zu müssen. Verbraucher können sich auf einen verbesserten Schutz ihrer Daten und Rechte im digitalen Handel freuen.

Die Experten der Hamburger Zollakademie behalten die Entwicklungen rund um multilaterale Abkommen stets im Blick und berücksichtigen die Möglichkeiten, die sich aus neuen Abkommen für Unternehmen ergeben, in den Schulungen der HZA. Über internationale Abkommen und Aktuelles zu vielen Themen rund um Zoll und Außenwirtschaft halten Sie unsere Experten in unseren vielfältigen Schulungsangeboten stets auf dem Laufenden.  

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