27.08.2024

Zoll: „Centralised Clearance for Import“ am 1. Juli 2024 gestartet

Zoll: „Centralised Clearance for Import“ am 1. Juli 2024 gestartet

Am 1. Juli 2024 startete die erste Umsetzungsphase des neuen Systems der zentralisierten Einfuhrzollabfertigung. Mit dem „Centralised Clearance for Import“ (CCI) können Wirtschaftsbeteiligte mit AEO C- und F-Zertifizierung künftig alle Einfuhrzollanmeldungen bei der für sie örtlich zuständigen Zollstelle abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, wo in der Zollunion die Waren gestellt werden.

Hauptziele des CCI

Die zentrale Zollabwicklung wurde bislang nur im Bereich der Ausfuhrabfertigung genutzt. Das „Centralised Clearance for Import“ ermöglicht Wirtschaftsbeteiligten, denen diese Vereinfachung bewilligt wurde, ihre Zollformalitäten an einer zentralen Stelle abzuwickeln, unabhängig davon, wo die Waren in die EU eingeführt werden. Durch die Zentralisierung sollen nun auch bei der Einfuhr Verwaltungsaufwand und Kosten bei der Zollabfertigung reduziert werden. Außerdem sollen die Unternehmen im Rahmen des CCI von vereinfachten und schnelleren Zollverfahren profitieren, was auch den internationalen Handel erleichtern und stärken soll.

Das CCI wurde im Rahmen des Zollkodex der Union (UZK) eingeführt und soll insbesondere für Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, von Vorteil sein. Die zweite Phase des CCI-Systems ist laut UZK-Arbeitsprogramm für den 2. Juni 2025 vorgesehen.

Voraussetzungen und Nutzung des CCI

Unternehmen, die an der Nutzung des „Centralised Clearance for Import“ interessiert sind, müssen zunächst eine CCI-Bewilligung beantragen und diese von der zuständigen Zollbehörde des EU-Mitgliedstaates erhalten. Dies ist der EU-Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat. Die Beantragung der Bewilligung kann über das sogenannte EU-Trader-Portal erfolgen.

Das EU-Trader-Portal ist eine zentrale Online-Plattform der Europäischen Union, die entwickelt wurde, um den Zugang zu verschiedenen Zollsystemen zu vereinfachen und zu harmonisieren.

Die CCI-Bewilligung ist eine exklusive Verfahrenserleichterung für Wirtschaftsbeteiligte, die als AEO C oder AEO F zertifiziert sind:

Das neue transeuropäische CCI-Konzept ermöglicht Wirtschaftsbeteiligten bei Bewilligung, ihre Buchhaltungs-, Logistik- und Vertriebsfunktionen an einem Ort zu zentralisieren und zu integrieren. Dies reduziert den Umgang mit dem Zoll durch die Nutzung der SCI (Überwachungsamt für die zentrale Abfertigung von Importen) als Hauptkontaktpartner. CCI soll Unternehmen auch unterstützen, auf dem globalisierten Markt wettbewerbsfähiger zu sein und unabhängig von ihrem eigenen Standort mehr Geschäfte mit Kunden und Partnern machen zu können.

sd

Unsere Empfehlungen:

Nicht nur Unternehmen aller Branchen, sondern auch die Zollverwaltungen der EU setzen auf die Digitalisierung ihrer Prozesse. Das „Centralised Clearance for Import“ ist ein weiterer Baustein im Rahmen der Digitalisierungsoffensive des Zolls.

Praxisnah: Welche digitalen Dienstleistungen der Zoll plant und anbietet und wie Sie diese optimal für Ihre Zollabfertigung nutzen können, erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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