13.08.2024

Exportkontrolle: Praxisbeispiele des BIS zum US-Exportkontrollrecht

Exportkontrolle: Praxisbeispiele des BIS zum US-Exportkontrollrecht

Das Bureau of Industry and Security (BIS) Export Enforcement des Handelsministeriums hat eine aktualisierte Version von „Don't Let This Happen to You!“ veröffentlicht. In der Ausgabe vom Juli 2024 zeigt das BIS anhand von Fallbeispielen auf, welche Folgen Verstöße gegen das US-Exportkontrollrecht haben können. In der aktuellen Ausgabe werden neue Fälle beschrieben, welche die strafrechtlichen und administrativen Durchsetzungsbemühungen des BIS hervorheben.

Neue Fälle in der aktuellen Ausgabe

In der aktuellen Ausgabe werden neue Fälle beschrieben, darunter eine Selbstanzeige einer akademischen Einrichtung, Verstöße gegen die Anti-Boykott-Verordnung, Verstöße gegen die Exportbestimmungen in Bezug auf China und den Iran sowie die Nichteinhaltung einer BIS-Vergleichsvereinbarung. Das BIS listet in dem Dokument auch Vorfälle auf, die die strengen Regeln für den Export von Schusswaffen verdeutlichen. Die Publikation wurde zuletzt im März 2024 aktualisiert. Das BIS veröffentlicht regelmäßig Anzeigen und Festnahmen, beispielsweise im Zusammenhang mit illegalen Exporten nach Russland.

Leitfaden zu Umgehungsgeschäften und „Compliance Note“

Zusätzlich zur überarbeiteten Fallsammlung hat das BIS am 10. Juli 2024 einen kurzen Leitfaden zu Umgehungsgeschäften veröffentlicht. Dieser enthält Hinweise für Unternehmen und Hochschulen. Außerdem haben das US-Handelsministerium, das US-Finanzministerium und das US-Justizministerium im März 2024 eine gemeinsame „Compliance Note“ herausgegeben, die sich auf die Pflichten von Nicht-US-Personen und -Unternehmen zur Einhaltung der US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze sowie auf die jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen konzentriert (siehe hierzu HZA-News vom 21.03.2024).

BIS setzt Exportkontrollen durch

Das Bureau of Industry and Security ist eine Behörde des US-Handelsministeriums, die sich mit Exportkontrollen und der Förderung der technologischen Führungsrolle der USA befasst. Zu den Aufgaben des BIS gehört es u.a., US-Exportkontrollen weltweit durchzusetzen und sicherzustellen, dass sensible Technologien und Güter des Landes „nicht in die gefährlichsten Hände der Welt“ geraten. Darüber hinaus fördert die Behörde die Einhaltung internationaler Abkommen und Verträge und unterstützt die technologische Entwicklung und Innovation in den USA.

sd

Unsere Empfehlungen:

Mit dem Leitfaden „Don't Let This Happen to You!“ möchte das Bureau of Industry and Security (BIS) exportierenden Unternehmen eine Vorstellung davon vermitteln, welche Konsequenzen die Nichteinhaltung von US-Exportkontrollgesetzen und -vorschriften in der Praxis haben kann. Die Publikation enthält auch nützliche Kontaktadressen für die Meldung von Exportkontrollverstößen an das BIS.

Bedenken Sie: Europäische Unternehmen müssen auch das US-Exportkontrollrecht beachten, da die USA ihre Exportbestimmungen weltweit durchsetzen und bei Verstößen Sanktionen verhängen. Ein Verstoß gegen das US-(Re-)Exportkontrollrecht kann existenzbedrohende Risiken auslösen, daher ist es wichtig, entsprechende Compliance-Programme einzuführen! Die Experten der Hamburger Zollakademie zeigen Ihnen, wie – und informieren Sie über das US-Exportkontrollrecht in unseren Angeboten rund um die Exportkontrolle.

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