30.07.2024

Zoll: Anpassung der Muster der Veterinärbescheinigungen

Zoll: Anpassung der Muster der Veterinärbescheinigungen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 der Europäischen Kommission enthält Muster für Veterinärbescheinigungen, amtliche Bescheinigungen und Veterinär-/amtliche Bescheinigungen. Diese Verordnung ist angepasst worden. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist, bis zu der die alten Bescheinigungsmuster weiterhin verwendet werden dürfen.

Muster für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit

Die Muster für Veterinärbescheinigungen sind standardisierte Formulare, die bei der Einfuhr oder Verbringung von Tieren oder tierischen Produkten innerhalb der Europäischen Union verwendet werden. Sie dienen der Gewährleistung der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit. Die genauen Muster variieren je nach Art der Tiere und Produkte.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 der Europäischen Kommission enthält Muster für Veterinärbescheinigungen, amtliche Bescheinigungen und Veterinär-/amtliche Bescheinigungen. Diese Regelungen betreffen den Import von Sendungen bestimmter Tier- und Warenkategorien in die Europäische Union sowie deren innergemeinschaftliche Verbringung. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1874 vom 8. Juli 2024 ändert die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235.

Wesentliche Änderungen der Muster und Bescheinigungen

Wesentliche Änderungen betreffen Anpassungen der Muster für Veterinärbescheinigungen und amtliche Bescheinigungen, die für den Eingang und die Durchfuhr bestimmter Kategorien von Tieren und Waren in die bzw. durch die Union erforderlich sind.

Diese Änderungen betreffen insbesondere Bescheinigungen für Gelatine, die nicht aus Wiederkäuerknochen gewonnen wurde, hochverarbeitete Erzeugnisse, zusammengesetzte Erzeugnisse und Bescheinigungen für Tiere, die im Herkunftsbetrieb geschlachtet wurden. Darüber hinaus ist eine Übergangsfrist bis zum 29. April 2025 vorgesehen, in der die alten Bescheinigungsmuster weiterverwendet werden können.

sd

Unsere Empfehlungen:

Beim Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen sind sowohl lebensmittelrechtliche als auch tiergesundheitsrechtliche Anforderungen zu beachten. Vor der Verbringung müssen die Tiere von amtlichen Tierärzten auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden. Eine Veterinärbescheinigung bestätigt die Einhaltung der tiergesundheitlichen Anforderungen. Herkunfts- und Bestimmungsbetriebe müssen registriert oder zugelassen sein. Die genauen Anforderungen sind je nach Tierart und Herkunftsland unterschiedlich.

Die Möglichkeiten, tierische und pflanzliche Produkte von gefährdeten oder gar vom Aussterben bedrohten Arten aus Drittländern in die EU einzuführen, sind vielfältig (z.B. Bekleidung, Musikinstrumente, Pelz-/Lederwaren). Die Experten der Hamburger Zollakademie schulen Sie selbstverständlich auch zu diesem Aspekt des europäischen Zollrechts.

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