23.07.2024

Zoll: EU beschließt Ausgleichszölle auf chinesische E-Autos

Zoll: EU beschließt Ausgleichszölle auf chinesische E-Autos

Die Europäische Kommission hat vorläufige Ausgleichszölle auf Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (Battery Electric Vehicles, BEV) aus China eingeführt. Die vorläufigen Zölle gelten seit dem 5. Juli 2024 für maximal vier Monate. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die EU-Mitgliedstaaten über endgültige Zölle entscheiden.

Warum erhebt die EU die Ausgleichszölle?

Hintergrund der Ausgleichszölle ist ein Antisubventionsverfahren, das die EU im Oktober 2023 eingeleitet hat. Das Ergebnis: Aufgrund ihrer Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Elektrofahrzeugen in China unfaire Subventionen gewährt werden, die der Automobilindustrie in der EU wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten. Im Rahmen der Untersuchung wurden auch die voraussichtlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Importeure und Nutzer von Elektrofahrzeugen in der EU sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet.

Welche Waren sind betroffen?

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich zur Beförderung von neun oder weniger Personen einschließlich des Fahrers bestimmt sind. Die betroffenen Elektrofahrzeuge werden ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben. Dies gilt auch für solche, die von einem auf einem Verbrennungsmotor basierenden „Range Extender“ (Hilfsstromaggregat) angetrieben werden.

Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen L6 und L7 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 sowie Krafträder. Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 8703 80 10 (TARIC-Code 8703801010).

Je nach Hersteller betragen die vorläufigen Ausgleichszölle zwischen 17,4 und 37,6 Prozent, zusätzlich zu den bereits geltenden zehn Prozent Einfuhrzoll. Betroffen sind beispielsweise die BYD-Gruppe (17,4 Prozent), die Geely-Gruppe (19,9 Prozent) und die SAIC-Gruppe (37,6 Prozent).

Für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls zu leisten.

Wie lange wären die endgültigen Zölle gültig?

Sollte die EU innerhalb der Viermonatsfrist endgültige Ausgleichszölle beschließen, wären diese für fünf Jahre endgültig. Der späteste Zeitpunkt für die Einführung endgültiger Maßnahmen ist der 2. November 2024.

sd

Unsere Empfehlungen:

Neben den vorläufigen Ausgleichszöllen auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China hat die Europäische Kommission auch bekannt gegeben, dass Einfuhren von Titandioxid mit Ursprung in China seit dem 8. Juni 2024 für eine Dauer von neun Monaten zollamtlich erfasst werden.

Antidumpingzölle sind aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit insbesondere im Zusammenhang mit China besonders präsent, aber natürlich nur eine von vielen interessanten handelspolitischen Maßnahmen. Die Experten der Hamburger Zollakademie beherrschen die gesamte Bandbreite des europäischen Zollrechts und vermitteln Ihnen in unseren Seminaren und Webinaren wertvolles Zoll-Wissen, das Sie direkt in Ihrem täglichen Außenhandelsgeschäft anwenden können.

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