18.07.2024

Import: Neues CBAM-Template der EU veröffentlicht

Import: Neues CBAM-Template der EU veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat eine neue Vorlage für die Übermittlung von Emissionsdaten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) veröffentlicht. Mit Hilfe des Excel-Templates können Importeure Emissionsdaten von ihren Lieferanten in Drittländern abfragen. Darüber hinaus gibt es immer mehr Leitfäden zum CBAM in deutscher Sprache.

Neues Template zur Übermittlung der Emissionsdaten

Das neue EU-Template zur Übermittlung der Emissionsdaten enthält Beispiele für die betroffenen Warenkategorien. Mit Hilfe des Excel-Templates können Importeure Emissionsdaten von ihren Lieferanten in Drittländern abfragen. Die neue Version enthält Beispiele für die Warenkategorien Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Stahl (z. B. Schrauben und Muttern). Die Verwendung der Vorlage ist nicht verpflichtend, sondern lediglich eine Empfehlung der EU-Kommission.

Darüber hinaus erweitert die EU-Kommission das Informationsangebot in deutscher Sprache: Der Leitfaden für Importeure sowie der Leitfaden für Anlagenbetreiber in Drittländern liegen nun auch in übersetzter Fassung vor (siehe hierzu auch HZA-News vom 7. Mai 2024).

Emissionshandel in anderen Ländern

Trotz der Kritik vor allem aus Wirtschaft und Industrie wird der CBAM auch als sinnvoll und notwendig erachtet, um den europäischen CO2-Preis zu flankieren und die Transformation der Industrie in Richtung Klimaneutralität zu beschleunigen. Ein Effekt des „Carbon Border Adjustment Mechanism“ ist auch, dass andere Staaten ebenfalls eine CO2-Bepreisung einführen. So erwägt Indien die Einführung eines Emissionshandelssystems. Japan hat bereits ein solches System, China ebenfalls.

Emissionshandelssysteme geben dem Ausstoß von Kohlenstoff einen Preis und ermöglichen den Handel mit Emissionsrechten. Unternehmen können ihre Emissionen reduzieren oder Zertifikate kaufen, um ihre Emissionen auszugleichen.

CBAM-Zeitplan

Die CBAM-Verordnung der EU (2023/956) ist im Mai 2023 in Kraft getreten. Am 1. Oktober 2023 begann eine zweijährige Übergangsphase, in der teilnehmende Unternehmen, d.h. Importeure von industriellen Grundstoffen und Industriegütern, quartalsweise über die in diesen Produkten enthaltenen Emissionen berichten müssen. Während der Übergangsphase bestehen keine finanziellen Verpflichtungen.

Ab der Regelphase, die am 1. Januar 2026 beginnen wird, müssen Importeure von CBAM-Waren als CBAM-Anmelder akkreditiert sein. Darüber hinaus müssen CBAM-Zertifikate für die in den importierten Waren enthaltenen Emissionen erworben und abgegeben werden. Von 2026 bis 2034 wird CBAM schrittweise ausgeweitet.

sd

Unsere Empfehlungen:

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), auch bekannt als europäisches CO2-Grenzausgleichsgesetz, stellt Unternehmen vor einige bürokratische Herausforderungen. Dazu gehören Dokumentationspflichten, der Nachweis von Emissionsdaten und der Kauf von CO2-Zertifikaten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die Einhaltung der Vorschriften mit Sorgfalt und Aufwand verbunden.

Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie mit Schulungsangeboten dabei. In einem Webinar werden Ihnen beispielsweise die Grundlagen des neuen CO2-Grenzausgleichs sowie die damit verbundenen Berichtspflichten und Compliance-Anforderungen für Ihr Unternehmen vermittelt:

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