16.07.2024

Zoll: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU/Kenia in Kraft getreten

Zoll: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU/Kenia in Kraft getreten

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Das ehrgeizige Abkommen soll den Warenhandel fördern und neue wirtschaftliche Möglichkeiten schaffen. Es garantiert kenianischen Exporten (außer Waffen) weiterhin und nun dauerhaft einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt. Auch für die EU ergeben sich Vorteile.

Zollabbau erfolgt schrittweise

Seit dem Inkrafttreten des Abkommens wird allen Ausfuhren aus Kenia ein zollfreier, kontingentfreier Zugang zum EU-Markt gewährt. Eine Ausnahme besteht für Waffen. Umgekehrt wird der kenianische Markt teilweise und schrittweise für Einfuhren aus der EU geöffnet (siehe hierzu auch HZA-News vom 07.11.2023 und 06.07.2023)

Die Einfuhrzölle auf sensible Waren bleiben dauerhaft bestehen. Hierzu gehören verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen, Chemikalien, Kunststoffe, Waren aus Papier und Pappe, Textilien und Bekleidung, keramische Produkte, Glaswaren, Möbel und bestimmte Fahrzeuge.

Das Abkommen enthält verbindliche Bestimmungen zum Thema Handel und nachhaltige Entwicklung – etwa in Bezug auf den Schutz des Klimas, der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte – sowie einen transparenten Streitbeilegungsmechanismus.

Der Weg zum Abkommen

Die Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Ostafrikanischen Gemeinschaft und der EU (OAG-EU-WPA) wurden 2014 abgeschlossen. Im September 2016 wurde das Abkommen von Kenia unterzeichnet und ratifiziert. Im selben Jahr – im Juni 2016 – wurde es auch von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet. Die Umsetzung des WPA war jedoch nicht möglich, da noch nicht alle Partnerländer der OAG das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.

Ursprungsregeln werden noch ausgehandelt

Das Abkommen sieht vor, dass die EU und Kenia noch ergänzend ein Protokoll über die Ursprungsregeln ausverhandeln. Bis dahin werden weiterhin die Regeln der Marktzugangsverordnung (EU) 2016/1076 angewendet.

sd

Unsere Empfehlungen:

Für Kenia ist die EU das wichtigste Exportziel und der zweitgrößte Handelspartner mit einem Handelsvolumen von 3,3 Mrd. € im Jahr 2022 – ein Anstieg von 27 % im Vergleich zu 2018. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist das ehrgeizigste Abkommen der EU mit einem Entwicklungsland in Bezug auf Nachhaltigkeitsbestimmungen.

Der freie Zugang zum europäischen Markt für afrikanische Produkte und der verbesserte Zugang zum afrikanischen Markt für europäische Produkte bieten neue und vor allem große Chancen für Unternehmen auf beiden Seiten. Mehr über Ihre Vorteile durch Freihandelsabkommen und weitere vielfältige Themen erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Experten der Hamburger Zollakademie.

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