10.07.2024

Verbrauchsteuer: Packungsgröße für Wasserpfeifentabak geändert

Verbrauchsteuer: Packungsgröße für Wasserpfeifentabak geändert

Am 21. Juni 2024 wurde die Verordnung zur Änderung der Tabaksteuerverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese ist seit 1. Juli 2024 in Kraft getreten und hebt die Regelung zur Packungshöchstmenge von 25 Gramm für Wasserpfeifentabak auf. Packungen mit Wasserpfeifentabak über 25 Gramm ohne gültiges deutsches Steuerzeichen dürfen seither nicht mehr im Handel sein.

Packungshöchstmenge wird wieder aufgehoben

Im Jahr 2022 wurde mit der 7. Verordnung zur Änderung der Tabaksteuerverordnung eine Packungshöchstmenge von 25 Gramm für Wasserpfeifentabak eingeführt. Ziel der damaligen Maßnahme war es, die steuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und Steuerhinterziehung zu verhindern. Insbesondere sollte verhindert werden, dass Wasserpfeifentabak aus Großpackungen entnommen und unzulässiger Weise in Einzelportionen an Kunden verkauft wird. Bei der Bemessung der Höchstmenge von 25 Gramm hatte man sich seinerzeit an den Ausmaßen handelsüblicher Wasserpfeifen orientiert. Der neue Verordnungsentwurf zur Änderung der Tabaksteuerverordnung hebt diese Höchstmenge nun wieder auf.

Warum wurde die Regelung wieder aufgehoben?

Die Hersteller stiegen auf Mehrkomponentensysteme um und umgingen damit die gesetzlichen Anforderungen. Dies geschah durch die Einführung eines neuen Produktes, dem so genannten „Zwei-Komponenten-Tabak“. Der „Zwei-Komponenten-Tabak“ besteht aus Glycerin und Tabak. Die Tabakkomponente wurde als Pfeifentabak versteuert, da sie kein Glycerin enthält und somit nicht der Definition von Wasserpfeifentabak entspricht.

Erst durch das Mischen der beiden Komponenten entsteht der steuerpflichtige Wasserpfeifentabak. Diese Herstellung erfolgt jedoch häufig durch den Endverbraucher für den Eigenbedarf. Durch das Mischen der Komponenten entsteht eine Tabaksteuerschuld (siehe auch HZA-News vom 5. Dezember 2023).

BDZ kritisiert damalige Regelung

Laut einer Stellungnahme der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) hat sich die Packungshöchstmenge von 25 Gramm für Wasserpfeifentabak in der Praxis als wirkungslos erwiesen, da die Herstellung und der Konsum durch die Endverbraucher schwer zu kontrollieren sei. Die Regelung habe daher nicht den gewünschten Effekt gehabt und auch nicht zu mehr Steuereinnahmen geführt, so der BDZ.

sd

Unsere Empfehlungen:

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde am 24. März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Tabaksteuer an die Veränderungen des Tabakwarenmarktes und des Konsumverhaltens anzupassen. Die Tabaksteuer gehört wie die Kaffeesteuer, die Branntweinsteuer und die Biersteuer zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren des täglichen Bedarfs.

Viele Unternehmen haben neben der Umsatzsteuer auch verschiedene Verbrauchsteuern zu entrichten. Insbesondere die Stromsteuer und die Energiesteuer stellen einen erheblichen Kostenfaktor dar. Die Experten der Hamburger Zollakademie vermitteln Ihnen nicht nur praxisnah die Grundlagen des Verbrauchsteuerrechts, sondern auch Spezialwissen – wie z. B. zur Einreihung von Energieerzeugnissen:

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