04.07.2024

Zoll: EU und Kirgisische Republik erweitern Partnerschaftsabkommen

Zoll: EU und Kirgisische Republik erweitern Partnerschaftsabkommen

Die Europäische Union und die Kirgisische Republik haben am 25. Juni 2024 ein erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (EPKA) unterzeichnet. Es soll die bilateralen Beziehungen stärken. So soll das EPKA beispielsweise die Zusammenarbeit in neuen Bereichen wie kritischen Rohstoffen ermöglichen. Das EPKA ersetzt das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA).

In welchen Bereichen soll das Abkommen die Zusammenarbeit stärken?

Die Kirgisische Republik (auch Kirgisistan) ist ein gebirgiger Binnenstaat in Zentralasien mit ca. 7 Millionen Einwohnern. Sie verfügt über reiche Vorkommen an mineralischen Bodenschätzen. Das erweiterte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU soll die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Investitionen, nachhaltige Entwicklung und Konnektivität, Forschung und Innovation, Bildung, Umwelt und Klimawandel sowie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Zivilgesellschaft fördern. Darüber hinaus soll das Abkommen eine verstärkte Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik ermöglichen und politische Dialoge verstärken, unter anderem in Fragen der Konfliktvermeidung und des Krisenmanagements, der Risikominderung, der Cybersicherheit, der regionalen Stabilität, der Abrüstung, der Nichtverbreitung sowie der Rüstungs- und Ausfuhrkontrolle.

Seit 2016 hat die Kirgisische Republik einen einseitigen und präferenziellen Zugang zum EU-Markt, aufgrund der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU. Die auf die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen bezogenen Aspekte des EPKA (englisch EPCA, Enhanced Partnership and Cooperation Agreement) ergänzen die Zusagen des APS der EU in Bezug auf Marktzugang und Nachhaltigkeit.

Ziele des Allgemeinen Präferenzsystems Plus der EU

Das Allgemeine Präferenzsystem Plus (APS+) der EU ist ein Instrument, das Entwicklungsländern besondere Anreize für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung bieten soll. APS+ gilt für Länder wie Bolivien, Kap Verde, Kirgisistan, die Mongolei, Brasilien, die Philippinen, Südkorea und Usbekistan. Das derzeitige APS+ gilt bis 2027.

Die Kirgisische Republik ist der drittgrößte Handelspartner der EU in Zentralasien. APS+ hat dazu beigetragen, dass der Warenhandel zwischen der EU und der Kirgisischen Republik im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 116 % auf 2,845 Mrd. EUR gestiegen ist.

EU/Kirgisische Republik: Kooperation seit 1991

Seit der Unabhängigkeit Kirgisistans im Jahr 1991 sind die EU und die Kirgisische Republik Partner und haben ihre Zusammenarbeit kontinuierlich ausgebaut. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), das seit 1999 in Kraft ist, umfasst drei Hauptbereiche der Kooperation: einen regelmäßigen Austausch über politische Fragen und gemeinsame Interessen, die Förderung der Beziehungen in verschiedenen Bereichen und die Zusammenarbeit zur Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Entwicklung. Das EPKA ersetzt das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Staaten in Osteuropa und Zentralasien sind ein wichtigstes Instrument der EU, um enge Beziehungen zu diesen Ländern aufrechtzuerhalten. Sie dienen nicht nur wirtschaftlichen Zwecken, sondern auch dem demokratischen Aufbau der Partnerstaaten. Die PKA umfassen Regelungen zu Themen wie Bekämpfung organisierter Kriminalität, Handel, Migration, Verkehr und Ausbildung.

Die Europäische Union unterscheidet zwischen Freihandelsabkommen (FHA), Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) und Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAP). Freihandelsabkommen verbessern die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern und bringen Vorteile für beide Seiten. Klare Regeln erhöhen die Chancen für Handel und Investitionen und zunehmend werden auch soziale und ökologische Standards berücksichtigt. Die Experten der Hamburger Zollakademie informieren Sie praxisnah über die Vorteile von Freihandelsabkommen und zeigen Ihnen unter anderem, worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.

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