26.06.2024

Exportkontrolle: EU beschließt 14. Sanktionspaket gegen Russland

Exportkontrolle: EU beschließt 14. Sanktionspaket gegen Russland

Die Europäische Union hat sich auf ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Das sogenannte 14. Sanktionspaket zielt insbesondere darauf ab, besser gegen die Umgehung bereits bestehender Sanktionen vorgehen zu können. Außerdem enthält das Sanktionspaket neue Maßnahmen – unter anderem im Bereich Flüssigerdgas (LNG) sowie Sanktionen gegen bestimmte Schiffe.  

LNG und Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen

Künftig wird es insbesondere verboten sein, russisches LNG in europäischen Häfen für den Weitertransport in Länder außerhalb der EU umzuladen. Zudem werden russische LNG-Exportprojekte mit einem Investitions- und Bereitstellungsverbot belegt.

Eine weitere Maßnahme des 14. Sanktionspakets: Politische Parteien, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen dürfen keine Finanzmittel mehr aus Russland annehmen. Außerdem wurden gegen weitere 69 Personen und 47 Einrichtungen Sanktionen verhängt. Damit sind nun mehr als 2.200 Personen, Unternehmen und Institutionen von den Sanktionen der EU gegen Russland betroffen.

Maßnahmen im Bereich Dual-Use-Güter

Die Ausfuhr von weiteren Dual-Use-Gütern und fortschrittlicher Technologie wie Mikrowellenverstärker und geländegängigen Fahrzeugen wird ebenfalls eingeschränkt. Die Ausfuhrverbote für Industrieprodukte, Chemikalien und Maschinen werden ausgeweitet. Exporte von Manganerzen und Helium werden untersagt.

Neue Maßnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen

Mutterunternehmen in der EU müssen sicherstellen, dass ihre Tochterunternehmen in Drittländern nicht an Geschäften beteiligt sind, die gegen die Sanktionen verstoßen.

Der Haftungsschutz für EU-Unternehmen, die nicht wussten und keinen begründeten Verdacht hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen EU-Sanktionen verstoßen, greift nicht, wenn ein EU-Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nicht angemessen nachgekommen ist.

Im Rahmen des 14. Sanktionspakets stellt die EU zudem klar, dass sich eine Person nicht nur dann strafbar macht, wenn sie vorsätzlich EU-Sanktionen umgeht, sondern auch dann, wenn sie sich an einem Geschäft beteiligt, das die Umgehung von Sanktionen bezweckt. Dies gilt auch, wenn die Person vermutet oder duldet, dass Sanktionen umgangen werden sollen.

Verhinderung der Wiederausfuhr bestimmter Güter

Außerdem will die EU die Wiederausfuhr bestimmter in der Ukraine gefundener Güter verhindern. Dabei handelt es sich um die in Anhang XL der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten gemeinsamen vorrangigen Güter, die in der Ukraine auf dem Schlachtfeld gefunden wurden oder die für die Entwicklung, Herstellung oder Nutzung russischer Militärsysteme von wesentlicher Bedeutung sind.

Darüber hinaus müssen EU-Unternehmen, die industrielles Know-how zur Herstellung dieser Güter an Geschäftspartner in Drittländern weitergeben, nun vertraglich sicherstellen, dass dieses Know-how nicht für Güter verwendet wird, die für Russland bestimmt sind.

sd

Unsere Empfehlungen:

Aufgrund der anhaltenden Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die EU bereits mehrere Sanktionspakete beschlossen. Mit dem 14. Sanktionspaket will die Europäische Union ein weiteres Zeichen gegen den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine setzen. Insgesamt wurden 116 neue Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen verhängt. Neben Maßnahmen in den Bereichen LNG und Schiffe, Finanzsanktionen und Dual-Use-Güter wurde auch das Importverbot für Diamanten präzisiert und Maßnahmen zum Schutz demokratischer Prozesse und gegen russische Einmischung beschlossen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhinderung von Umgehungsgeschäften.  

Auch nach Verabschiedung der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Bezug zu Russland und Belarus weiterhin möglich, allerdings unter stark eingeschränkten Rahmenbedingungen. In einem hochaktuellen, neuen Webinar in Kooperation mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE bietet Ihnen unser Experte einen Überblick über die aktuellen Sanktionen der EU gegenüber Russland und Belarus.

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