18.06.2024

Zoll: Rat beschließt Maßnahmen für eine quecksilberfreie EU

Zoll: Rat beschließt Maßnahmen für eine quecksilberfreie EU

Der Europäische Rat hat eine Verordnung verabschiedet, die bald die Verwendung von Dentalamalgam vollständig verbietet und die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr anderer quecksilberhaltiger Produkte untersagt. Mit den aktualisierten Vorschriften soll die noch bestehende Verwendung von Quecksilber in der EU im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU gebracht werden.

Verbot von Dentalamalgam

Nach geltendem Recht ist die Verwendung von Dentalamalgam zur Zahnbehandlung bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren oder stillenden Frauen verboten. Mit der neuen Regelung wird dieses Verbot ab 1. Januar 2025 auf alle Personen in der EU ausgeweitet. Ausnahmen sind nur in besonderen medizinischen Fällen möglich.

Die Ausfuhr von Dentalamalgam wird ab dem 1. Januar 2025 verboten, das Verbot der Herstellung und Einfuhr in die EU wird ab dem 1. Juli 2026 gelten.

Darüber hinaus werden sechs weitere Kategorien quecksilberhaltiger Lampen entweder bis zum 31. Dezember 2025 oder bis zum 31. Dezember 2026 verboten.

Minamata-Übereinkommen

Die EU-Verordnung zur Quecksilberbegrenzung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Minamata-Übereinkommens, das den Schutz vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber auf die Gesundheit und die Umwelt zum Ziel hat.

Null-Schadstoff-Ziel der EU

Mit den aktualisierten Vorschriften soll die noch bestehende Verwendung von Quecksilber in der EU im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU gebracht werden. Das Null-Schadstoff-Ziel ist ein Vorhaben der EU, welches darauf abzielt, die Umweltbelastung durch Schadstoffe auf ein Minimum zu reduzieren. Bis 2050 soll der Schadstoffausstoß in der EU so verringert werden, dass er nicht mehr schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ist. Die EU-Kommission hat zahlreiche Maßnahmen angekündigt, die Luft, Wasser, Boden sowie die Gestaltung und Herstellung von Produkten betreffen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die EU-Verordnung zum vollständigen Verbot von Dentalamalgam wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission wird die Ausnahmen für die Verwendung von Dentalamalgam bis zum 31. Dezember 2029 überprüfen.

EU-Verordnungen, Beschlüsse, Richtlinien und Empfehlungen werden täglich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Für exportorientierte Unternehmen sind in der Regel die dort veröffentlichten Verlängerungen und Aktualisierungen von Embargos von besonderer Bedeutung. Unsere Experten haben stets die aktuelle Rechtslage im Blick. Durch die Schulungen der Hamburger Zollakademie erwerben Sie und Ihr Unternehmen das Wissen, das Ihre Außenhandelsgeschäfte sicher voranbringt.

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