12.06.2024

Zoll: Vorschlag der EU-Kommission zum Abschluss des Abkommens

Zoll: Vorschlag der EU-Kommission zum Abschluss des Abkommens

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat am 26. April 2024 Vorschläge hinsichtlich der Unterzeichnung, der vorläufigen Anwendung und des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der EU mit Andorra und San Marino vorgelegt. Das Abkommen ist das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen den beteiligten Partnerstaaten. Es soll dazu beitragen, dass Andorra und San Marino am EU-Binnenmarkt teilnehmen und die Zusammenarbeit auch in anderen politischen Bereichen gestärkt werden kann.

Was geschah bisher?

Der Europäische Rat genehmigte am 16. Dezember 2014 die Aufnahme der Verhandlungen der Europäischen Union mit Andorra, Monaco und San Marino. Daraufhin nahm die EU-Kommission die Verhandlungen auf und führte zwischen März 2022 und Dezember 2023 insgesamt 49 Verhandlungsrunden mit Andorra und San Marino. Diese Verhandlungen konnten sodann im Dezember 2023 zum Abschluss gebracht werden. Daraufhin legte die Europäische Kommission dem Europäischen Rat am 26. April 2024 Vorschläge hinsichtlich der Unterzeichnung, der vorläufigen Anwendung und des Abschlusses eines Assoziierungsabkommens zwischen der EU mit Andorra und San Marino vor.

Welche Regelungen soll das Abkommen der EU mit diesen beiden Nicht-EU-Staaten treffen?

Ziel des Abkommens soll es sein, Andorra und San Marino die Teilnahme am EU-Binnenmarkt zu ermöglichen und die Zusammenarbeit in anderen Politikbereichen zu stärken. Im Endeffekt wollen die beteiligten Partnerstaaten ihre Beziehung untereinander stärken. Parallel soll die Zusammenarbeit auch in anderen Politikbereichen gefördert und gestärkt werden. Den beiden Nachbarstaaten der EU soll ein vergleichbarer Zugang zum Binnenmarkt gewährt werden wie zuvor Norwegen, Island und Liechtenstein im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Dies spiegelt auch das erklärte Interesse dieser beiden Länder am Aufbau engerer Beziehungen zur EU wider.

Warum rücken die EU und die Mikrostaaten Andorra und San Marino nach dem Verhandlungsmarathon zusammen?

Die Beweggründe des Abkommens sind wirtschaftlicher Natur: die Teilnahme der beiden Länder an einem homogenen erweiterten Markt unter den gleichen Wettbewerbsbedingungen ebenso wie auch ein kontrolliert schrittweiser Zugang zum Binnenmarkt im Bereich der Finanzdienstleistungen. Zudem soll das Abkommen dazu beitragen, dass es zu einem vermehrten und intensiveren Austausch zwischen den Parteien in Bereichen von gemeinsamen Interessen kommen wird.

Was sind die gemeinsam erklärten Interessen nach 49 Verhandlungsrunden? Hierzu gehören beispielsweise die Forschung und Entwicklung, Bildung, Sozialpolitik, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Kultur oder regionale Zusammenarbeit. Das Assoziierungsabkommen setzt unter anderem auch einen institutionellen Rahmen für die beteiligten Parteien, um die die kohärente Auslegung und Anwendung des Assoziierungsabkommens im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu gewährleisten. So soll auch der Europäische Gerichtshof als letztlich entscheidende Instanz bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des Abkommens fungieren.

Was sind die nächsten Schritte?

Bevor weitere Schritte eingeleitet werden können, muss der Europäische Rat dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen. Danach können das Fürstentum Andorra und der bergige Kleinstaat San Marino das Abkommen unterzeichnen. Das unterzeichnete Abkommen wird sodann an das Europäische Parlament zur Zustimmung weitergeleitet. Nach der Zustimmung erlässt der Europäische Rat den Beschluss über den Abschluss des Abkommens. Für das Inkrafttreten ist dann nur noch erforderlich, dass Andorra und San Marino ihre Ratifizierungsverfahren abschließen.

MSP/CB

Unsere Empfehlungen:

Das Abkommen ermöglicht Andorra und San Marino die Teilnahme am Europäischen Binnenmarkt. Durch diesen Schritt kann es unter anderem zu Veränderungen und Neuerungen für die anderen Wirtschaftsteilnehmer und die EU kommen. Wissen Sie, ob Ihr Unternehmen von diesen neuen Regelungen betreffend den Wirtschaftshandel zwischen der EU und Andorra und San Marino betroffen sein wird? Können Sie absehen, ob Sie Maßnahmen ergreifen müssen oder ob Sie gar von besonderen Beziehungen der EU zu diesen Nachbarländern profitieren können? Mehr rund um Zoll und Außenwirtschaft, die neuen Herausforderungen und Chancen erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Experten der Hamburger Zollakademie:

Zoll Seminare

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2024 - PDF

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie