Compliance: EU-Lieferkettengesetz wird endgültig verabschiedet
Nach langen Verhandlungen haben die EU-Mitgliedstaaten das europäische Lieferkettengesetz nun endgültig beschlossen. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll die Menschenrechte weltweit stärken und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen verbessern.
Ziele der CSDDD und Verpflichtungen für betroffene Unternehmen
Mit dem EU-Lieferkettengesetz sollen Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Darüber hinaus müssen Unternehmen einen Plan erstellen, wie sie ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel in Einklang bringen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.
Betroffene Unternehmen müssen von ihren Zulieferern vertragliche Zusicherungen einholen. Bei Bedarf müssen sie kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, die neuen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Regelungen betreffen nicht nur die Aktivitäten der Unternehmen selbst, sondern auch die ihrer Tochterunternehmen und Geschäftspartner entlang der Wertschöpfungskette.
Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher
Das europäische Lieferkettengesetz soll Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten und dafür sorgen, dass Unternehmen, die nachhaltige Produkte anbieten, Verantwortung übernehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher können durch ihre Kaufentscheidungen nicht direkt korrigieren, was in der Lieferkette schiefläuft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Verantwortung auf die Unternehmen zu verlagern.
Kritik, Abschwächungen und Zeitplan
Das Gesetz wurde nach langen Verhandlungen verabschiedet, aber es gab auch Kritik und einige Abschwächungen. Ein ursprünglicher Kompromiss war an der Blockade der FDP gescheitert (siehe HZA-News vom 26. April 2024.)
Nun muss der Gesetzestext nur noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Unternehmen, die gegen das Lieferkettengesetz verstoßen, müssen mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Mögliche Sanktionen sind Bußgelder, wenn Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nicht nachkommen. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Schwere des Verstoßes variieren. Außerdem können Unternehmen bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Hinzu kommen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und mögliche Reputationsschäden.
In Deutschland gibt es bereits ein nationales Lieferkettengesetz (das sog. LkSG, auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Die Experten der Hamburger Zollakademie informieren Sie umfassend über die umfangreichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen ebenso wie die Anforderungen an Ihre Compliance-Organisation. Selbstverständlich berücksichtigen wir für Sie neben dem LkSG auch die Entwicklungen rund um das EU-Lieferkettengesetz.