14.05.2024

Zoll: Strengere Ursprungsregeln für PKWs im Rahmen von CETA

Zoll: Strengere Ursprungsregeln für PKWs im Rahmen von CETA

Das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) zwischen der EU und Kanada sieht ab September 2024 strengere Ursprungsregeln für Personenkraftwagen vor. Die ab dann geltenden Regeln erlauben nur noch maximal 45 Prozent Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft. Für bestimmte PKWs sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Wirtschafts- und Freihandelsabkommen EU-Kanada seit 2017 vorläufig in Kraft

Seit dem 21. September 2017 ist das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada vorläufig in Kraft. Es sieht unter anderem die Abschaffung oder Senkung von Zöllen vor. Eine zollbegünstigte Einfuhr ist nur möglich, wenn die Waren aus der EU oder Kanada stammen und den Ursprungsregeln des Abkommens entsprechen.

Ursprungsregeln für Kraftfahrzeuge ändern sich

Im Rahmen von CETA werden nun nach sieben Jahren die produktspezifischen Ursprungsregeln für Personenkraftwagen (Zolltarifnummer 8703) geändert. Die entsprechende Bestimmung sieht vor, dass die derzeitige Ursprungsregel (maximal 50 % Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft) nach sieben Jahren ab dem Inkrafttreten des Abkommens ausläuft. Die neue Regel erlaubt maximal 45 % Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft.

Ausnahmen gelten für Personenkraftwagen, die aus Kanada in die EU exportiert werden.

CETA: Vorteile für Unternehmen

Das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören unter anderem die Beseitigung oder Verringerung von Handelshemmnissen, Zöllen und exportbedingten Kosten, die Verbesserung der Mobilität von Arbeitnehmern und die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Förderung hochwertiger Investitionen zwischen der EU und Kanada sowie die Vereinfachung von Formalitäten, technischen Vorschriften, Zollverfahren und Ursprungsregeln, Produktprüfungen, Beschaffungsinformationen, Fragen des geistigen Eigentums usw.

Am 21. September 2017 haben Kanada und die EU bereits 98 % ihrer Zolltarifpositionen abgeschafft und vereinbart, fast alle verbleibenden Zolltarifpositionen schrittweise abzuschaffen. Bis 2024 sollen 99 % aller Zolltarifpositionen abgeschafft sein.

sd

Unsere Empfehlungen:

CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ und ist ein Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Kanada. Ziel dieses umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Im Mittelpunkt steht dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, Agrarprodukte und Dienstleistungen sowie im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens.

Freihandelsabkommen verbessern die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern und bringen Vorteile für beide Seiten. Klare Regeln erhöhen die Chancen für Handel und Investitionen und zunehmend werden auch soziale und ökologische Standards berücksichtigt. In den Schulungen der Hamburger Zollakademie informieren Sie unsere Experten auch über die Vorteile von Freihandelsabkommen. Sie zeigen Ihnen praxisnah, worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.

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