Zoll: Carnet ATA ab 30. April 2024 auch für Peru verwendbar
Die Ausstellung des Carnet ATA ist ab dem 30. April 2024 auch für Peru möglich. Peru tritt damit als 79. Mitgliedstaat dem ATA-Übereinkommen bei. Carnets ATA werden vom peruanischen Zoll für Waren, die für Ausstellungen, Messen, Kongresse oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind, und für Berufsausrüstung akzeptiert.
Zügige Zollabfertigung dank Carnet ATA
Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Waren ermöglicht; es eignet sich für Waren, die vorübergehend ins Land eingeführt werden und nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung das Land wieder verlassen sollen. Voraussetzung ist, dass die Waren in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden.
Das Carnet ATA dient als Zolldokument sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll des Bestimmungslandes. Dadurch ist eine schnelle Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht notwendig. Das Carnet ATA-System wird von der ICC World Chambers Federation verwaltet, die Ausstellung der Carnets ATA in Deutschland erfolgt über die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK).
Die Ausstellung des Carnet ATA macht Peru zum Drittland in Lateinamerika, nach Chile und Mexiko, um die Verwendung von ATA Carnets für die vorübergehende Aufnahme von Waren zu akzeptieren. Die Haupt-Anwendungsgebiete des Carnet ATA umfassen professionelle Geräte und Waren, die auf internationalen Ausstellungen, Messen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden.
Sicherheit durch internationale Bürgenkette gewährleistet
An der Einführung des Carnet ATA wird in Peru seit mehreren Jahren gearbeitet. Gegenüber dem klassischen Verfahren der vorübergehenden Einfuhr bietet das ATA-Verfahren auch den Vorteil, dass die Zollbehörde keine Sicherheitsleistung verlangt, da die Sicherheit bereits durch eine internationale Bürgenkette gewährleistet ist. Für die Ausstellung des Zollpassierscheinhefts ist die Handelskammer in Lima zuständig. In Deutschland wird es von den örtlich zuständigen IHKs ausgestellt.
Verwendungszweck: Jedes Land entscheidet selbst
Wenn ein Land ein Carnet-Abkommen mit der EU abgeschlossen hat, bedeutet dies nicht, dass alle Verwendungszwecke für die vorübergehende Verwendung möglich sind. Vielmehr besteht ein Carnet-Abkommen aus einer Vielzahl von Einzelabkommen. Jedes Land kann für sich entscheiden, welche Verwendungszwecke abgeschlossen werden und welche nicht.
Neben Peru sind auch auf den Philippinen und in Saudi-Arabien große Fortschritte erzielt worden, um ATA Carnet voranzubringen. Nationale Garantieverbände in diesen beiden Ländern wurden in die ICC-Garantiekette aufgenommen. Eine Ankündigung hierzu wird vom ICC nach der Bestätigung der Umsetzungstermine erfolgen können.
sd
Unsere Empfehlungen:
Insgesamt tragen die zollrechtlichen Versandverfahren dazu bei, den internationalen Handel zu erleichtern und den Warenverkehr effizienter zu gestalten. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Carnet ATA. Es kann anstelle einzelner nationaler Papiere sowohl für die Ein-, Aus- oder Durchfuhr als auch für die Wiederaus- oder Wiedereinfuhr verwendet werden.
Die Experten der Hamburger Zollakademie vermitteln Ihnen in Lehrgängen, Seminaren und Webinaren, wie Sie Ihre Waren effizient, sicher und rechtskonform durch den Zoll bringen. Neben dem Carnet ATA gibt es eine Reihe interessanter und wissenswerter Zollthemen, die Ihren Handel voranbringen. Die richtige Ermittlung der Zolltarifnummer, Präferenznachweise, der Authorised Economic Operator – die Liste ist lang. Besuchen Sie uns – vor Ort oder online!