18.04.2024

Zoll: Nächster Meilenstein im Abkommen EU-Chile erreicht

Zoll: Nächster Meilenstein im Abkommen EU-Chile erreicht

Der Europäische Rat hat am 18. März 2024 das Interimshandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Chile angenommen. Damit ist das EU-interne Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und der Weg für das Inkrafttreten des Abkommens geebnet. Das Abkommen soll den Marktzugang und die Handelsbeziehungen für beide Seiten verbessern.

Ziele des Abkommens

Das Abkommen soll die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Chile und der EU stärken. So sieht das Abkommen beispielsweise eine nahezu vollständige Zollfreiheit für alle Produkte vor, die aus der EU nach Chile exportiert werden. Außerdem bietet das Abkommen einen besseren Zugang zu Rohstoffen und sauberen Brennstoffen. Im Rahmen des Abkommens werden Investoren aus der EU und Chile in Chile gleichbehandelt und EU-Unternehmen erhalten einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Chile. Darüber hinaus soll das Abkommen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie Nachhaltigkeit und Innovation stärken.

Hintergrund und nächste Schritte

Der Schwerpunkt des Interimshandelsabkommens liegt auf der Liberalisierung von Handel und Investitionen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt, während die Bestimmungen über den Investitionsschutz unter das umfassendere Fortgeschrittene Rahmenabkommen fallen, das derzeit noch von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss.

Mit Inkrafttreten des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten wird das Interimshandelsabkommen außer Kraft treten. Ziel des Abkommens ist es, das bestehende Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile zu aktualisieren, die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Chile zu stärken und die Zusammenarbeit und den Handel zu vertiefen.

Das Interimshandelsabkommen bedarf nur der Ratifizierung durch die EU und nicht durch die einzelnen Mitgliedstaaten. Mit der Ratifizierung durch den Rat kann es nun in Kraft treten, sobald die chilenische Seite ihr innerstaatliches Ratifizierungsverfahren abgeschlossen hat.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Chiles. Rund 99,9 Prozent der EU-Exporte sollen mit Inkrafttreten des Abkommens zollfrei werden, wodurch die EU-Exporte nach Chile nach EU-Angaben um bis zu 4,5 Milliarden Euro steigen sollen.

Freihandelsabkommen sind ein wichtiges Instrument, um die eigenen Produktionskosten zu senken und die eigenen Produkte im internationalen Wettbewerb attraktiv anbieten zu können. Vorausgesetzt, die jeweiligen Ursprungsregeln eines Freihandelsabkommens werden richtig angewendet. Die Experten der Hamburger Zollakademie informieren Sie praxisnah über die Vorteile von Freihandelsabkommen und zeigen Ihnen unter anderem, worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.

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