03.04.2024

Zoll: Erstes Freihandelsabkommen zwischen Indien und EFTA-Staaten

Zoll: Erstes Freihandelsabkommen zwischen Indien und EFTA-Staaten

Am 10. März 2024 wurde das erste Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-Staaten abgeschlossen. In Neu-Delhi unterzeichneten die EFTA-Staaten („European Free Trade Association“: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) und Indien das seit 2008 angebahnte Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (TEPA). Das EFTA-Indien TEPA soll erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen und voraussichtlich spätestens nächstes Jahr nach den Ratifizierungen in Kraft treten.

EFTA-Indien TEPA

Das erste Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-Staaten – Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz – gilt als historischer Schritt und Meilenstein in den Handelsbeziehungen zu Indien. Das EFTA-Indien TEPA hat bedeutende wirtschaftliche Vorteile zum Ziel.

Der Ausbau des EFTA-Freihandelsnetzes mit Indien soll zu besser integrierten und widerstandsfähigeren Lieferketten sowie zu neuen Möglichkeiten für Unternehmen und Einzelpersonen auf beiden Seiten führen. Zudem hoffen die Handelspartner durch die erhöhten Handels- und Investitionsströme auf eine Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und auf ein größeres Wirtschaftswachstum.

Mehr Zugang zu neuen Märkten, mehr Rechtssicherheit und viele Zölle fallen weg

Nach über 21 Verhandlungsrunden und knapp 16 Jahren der fünf Vertragsstaaten fallen fast alle Zölle und Handelshemmnisse unmittelbar oder nach einer Übergangsphase weg bzw. werden deutlich reduziert.

Es bietet Unternehmen der EFTA-Staaten einen verbesserten Zugang zum großen und schnell wachsenden indischen Markt sowie Rechtssicherheit für den Handel mit Indien. Das „EFTA-Indien TEPA“ erleichtert und verbessert den Marktzugang für Branchen wie z. B. Maschinen- und Gerätebau oder den Export von Präzisionsinstrumenten.

Das Abkommen sieht bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen spezielle Regelungen zwischen den einzelnen Handelspartnern vor. Auch die Möglichkeit der bilateralen Kumulierung soll nach der Ratifizierung bestehen – als Ursprungsnachweis dient eine EUR.1 bzw. eine Erklärung auf der Rechnung.

Die Ratifizierungen hierzu sollen spätestens im Jahr 2025 abgeschlossen sein und das Abkommen in Kraft treten.

Ausblick: Die Freihandelsverhandlungen zwischen Indien und der EU respektive Indien und dem Vereinigten Königreich laufen aktuell noch

Indien als das Land mit der weltweit zweitgrößten Bevölkerung ist von großer Bedeutung auch für die exportorientierte deutsche Wirtschaft. Ein Freihandelsabkommen der EU mit Indien könnte bestehende Hürden für den Handelsaustausch beseitigen und neuen Schwung in die bilaterale Kooperation bringen.

Die Bundesregierung und die EU-Kommission streben jedoch ein umfassendes und ambitioniertes Abkommen an. Die im Jahr 2007 begonnenen Verhandlungen mit Indien waren seit 2012 unterbrochen – und wurden in 2022 wieder aufgenommen.

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Das neue Freihandelsabkommen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Staaten) mit Indien soll neben den Zollerleichterungen für bessere Rahmenbedingungen und mehr Rechtssicherheit sorgen. Hierzu zählen z. B. Bestimmungen zum geistigen Eigentum und dem Patentschutz, aber auch handelsbezogene Nachhaltigkeitsaspekte werden in dem neuen Abkommen mit Indien berücksichtigt. Auch die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern Präferenzabkommen geschlossen. Aufgrund dieser Abkommen können Waren zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz im- oder exportiert werden. Haben Sie Fragen rund um „Warenursprung und Präferenzen (WuP)“ oder zu anderen Themen rund um Zoll und Außenwirtschaft? Die Experten der Hamburger Zollakademie bringen Sie in vielfältigen Schulungen stets auf den neuesten Stand:

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