Der Zoll hat am 5. März 2024 über die verpflichtende Nutzung der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) in ATLAS IMPOST informiert. Sie wird ab dem 1. April 2024 für Wirtschaftsbeteiligte gelten. Ab diesem Zeitpunkt ist eine mündliche Zollanmeldung für gewerbliche Anwender nicht mehr möglich.
Umstellung ab 1. April für IPK gemäß EU-Vorgabe
Ab 1. April 2024 ist die Nutzung der neuen Zollanmeldung, der Internetanmeldung für alle gewerblichen Anmelder für Post- und Kuriersendungen (IPK) in ATLAS IMPOST, aufgrund von EU-Vorgaben verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt ist eine mündliche Abgabe der Zollanmeldung nicht mehr möglich.
Der Hintergrund der EU-Vorgaben ist, dass mit der Einführung der IPK der Art. 143a UZK-DA (Durchführungsverordnung des Unionszollkodex) umgesetzt wird. Demnach können Sendungen von geringem Wert mit einem speziellen Datensatz zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, aber nur sofern die Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen.
Zugang zur Onlineanwendung
Die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) über ATLAS IMPOST steht Anwendern seit 19. September 2023 zur Verfügung und wird über das Zoll-Portal angeboten.
Nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" hier ihre Waren anmelden.
Welche Waren müssen wie angemeldet werden?
Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis zu 150 Euro und private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis zu 45 Euro können über die Onlineanwendung angemeldet werden.
Die IPK wird für private Sendungsempfänger und für Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche nicht ATLAS-Teilnehmer sind oder Dienstleister beauftragt haben. Diese Form der Zollanmeldung benötigt nur einen speziellen und verringerten Datensatz von den Beteiligten.
ATLAS-Teilnehmer nutzen weiterhin APK
Den ATLAS-Teilnehmern steht weiterhin der Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) zur Verfügung.
psb
Unsere Empfehlungen:
Wirtschaftsbeteiligte – Privatpersonen sowie Unternehmen – können über das Zoll-Portal verschiedenste Anträge stellen und ihre Zollanliegen bearbeiten. Die Registrierung kann mittels eines ELSTER-Zertifikats oder einem elektronischen Personalausweis erfolgen. Wie fit sind Sie und Ihre Teams bei Ihrer Zollabfertigung? Kennen Sie im Zollalltag die Grundlagen, die Abläufe und die Verantwortlichkeiten? Können Sie kleine und große Risiken gegen mögliche Vorteile abwägen? In vielfältigen Schulungsangeboten rund um Zoll und Außenwirtschaft bringen Sie unsere Experten von der Hamburger Zollakademie auf den neuesten Stand. So werden Sie sicherer.