Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der EU unzureichend oder nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden einerseits die Einfuhrzölle für bestimmte Waren ausgesetzt und andererseits autonome Zollkontingente eröffnet. Die EU hat die aktuellen Änderungen zum 1. Januar 2024 veröffentlicht.
Was sind Zollaussetzungen?
Zollaussetzungen stellen eine Ausnahme vom Normalfall dar, sprich der Erhebung des Regelzolls, da für die Dauer der Aussetzung der Regelzoll für unbegrenzte Mengen der eingeführten Waren entweder gar nicht (vollständige Aussetzung) oder nur teilweise (teilweise Aussetzung) erhoben wird. Antidumpingzölle sind von diesen Aussetzungen ausgenommen. Der Hauptzweck der Zollaussetzungen besteht darin, den Unternehmen in der Union die Möglichkeit zu geben, Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile zu verwenden, ohne die Regelzölle des Gemeinsamen Zolltarifs entrichten zu müssen.
Zollkontingente müssen genau überwacht werden
Im Rahmen eines Zollkontingents können Waren innerhalb eines bestimmten Zeitraums bis zu einer bestimmten Wert- oder Mengengrenze zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz eingeführt werden. Ist die Mengen- oder Wertgrenze erreicht oder der Kontingentszeitraum abgelaufen, endet das Zollkontingent sofort. Bei Zollkontingenten muss die Menge der eingeführten Waren genau überwacht werden, damit die Mengen- oder Wertgrenzen eingehalten werden.
Unternehmen entscheiden mit
Bei der Festlegung von Zollaussetzungen sind Unternehmen in das Verfahren eingebunden. Sie haben die Möglichkeit, beim jeweiligen EU-Mitgliedstaat Anträge auf Zollaussetzungen und Zollkontingente bzw. deren Verlängerung zu stellen. Die Mitgliedsstaaten leiten diese an die EU-Kommission weiter, die regelmäßig darüber berät und halbjährlich entscheidet, welche Waren für welchen Zeitraum bei der Einfuhr in die EU von Zöllen befreit werden. Auch Einwände gegen bestehende Maßnahmen und neue Anträge sind möglich.
Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der entsprechenden Website der EU-Kommission eingesehen werden.
sd
Unsere Empfehlungen:
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Europäischen Union (EU) zu stärken und die Wirtschaftstätigkeit in der EU zu fördern, können Zölle unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt oder gesenkt werden. So können sich beispielsweise in der EU produzierende Unternehmen mit Rohstoffen, Halbfertigwaren und Bauteilen versorgen, die in der EU nicht verfügbar sind, ohne die sonst üblichen Zölle zahlen zu müssen.
Zollaussetzungen und Zollkontingente sind ein weiteres Beispiel für die Bedeutung des Zolls als handelspolitisches Instrument. Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist ein weites Feld. Die Experten der Hamburger Zollakademie spielen die gesamte Klaviatur dieses komplexen – und spannenden - Rechtsgebietes. Ein Blick auf unsere Website lohnt sich! Gerade zum Thema Zoll bieten wir Ihnen eine große Auswahl an Schulungsmöglichkeiten – für Einsteiger und „alte Hasen“.