Der Europäische Rat hat mit dem Beschluss (EU) 2024/210 vom 30. Dezember 2023 über die Aufnahme der beiden Länder in den Schengen-Raum gestimmt. Ab dem 31. März 2024 sollen zunächst die Luft- und Seebinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien abgeschafft werden. Über die Aufhebung der Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen soll noch in diesem Jahr beraten werden.
Erweiterung des Schengen-Abkommens
Der Europäische Rat und die EU-Mitgliedsstaaten haben einer Aufnahme der beiden Länder Bulgarien und Rumänien in den Schengen-Raum zugestimmt. Ihr Beitritt soll Reisen, Handel und Tourismus fördern – sowie den Binnenmarkt weiter festigen. Ab dem 31. März 2024 werden die Grenzkontrollen auf dem Luft- und Seeweg entfallen.
Der Weg zum Schengen-Beitritt
Die EU-Kommission hatte dieser Schengen-Erweiterung bereits im Jahre 2011 zugestimmt. Die beiden Länder hatten über die dann folgenden zehn Jahre konstant bewiesen, dass sie die Voraussetzungen des Schengen-Abkommens erfüllen. Drei Informationsreisen an die Außengrenzen von Bulgarien und Rumänien in den Jahren 2022 und 2023 bestätigten dies ebenfalls.
Die EU-Kommission leitete zudem mit den beiden Ländern im März 2023 zusammen ein Pilotprojekt über die Verbesserung des Außengrenzen-Managements, der Stärkung der Zusammenarbeit mit Nachbarländern sowie der Sicherstellung von schnelleren Asyl- und Rückkehrverfahren.
Was ändert sich und wie geht’s weiter?
Der künftig über 4,5 Millionen Quadratkilometer große Schengen-Raum wird durch ein neues Steuerungsmodell, einen neuen Evaluierungsmechanismus sowie durch einen jährlichen Zyklus der Berichterstattung und Überwachung unterstützt. Für den Schutz der neuen europäischen Außengrenzen werden Bulgarien und Rumänien weiterhin erhebliche finanzielle Unterstützung und Frontex-Hilfen zugesagt.
Die Europäische Union bekräftigt, dass die Pilotprojekte der beiden Länder sehr wirksam seien und diese darum in strukturelle Regelungen umgewandelt werden sollten.
Noch im Jahre 2024 soll über die komplette Abschaffung der Personengrenzen – auch auf dem Landweg – entschieden werden.
psb
Unsere Empfehlungen:
Der Schengen-Raum umfasst 27 Länder mit fast 420 Millionen Einwohnern auf knapp 4 Millionen Quadratkilometern. Durch den Beitritt von Rumänien und Bulgarien wird der Schengen-Raum auf dann 4,5 Millionen Quadratkilometer mit 450 Millionen Einwohnern anwachsen. Das Schengen-Abkommen ist integraler Bestandteil des EU-Rechtsrahmens und ist Verpflichtung sowie Recht gleichzeitig. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen, sobald sie bereit sind, Vollmitglieder des Schengen-Raums werden. Dieser Verpflichtung sind Bulgarien und Rumänien durch die vorbildliche Umsetzung der Vorschriften nachgekommen. Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie zollfit – rund um diese Import Export- oder Warenursprung und Präferenzen-Neuerungen und zu vielen weiterenThemen aus Zoll und Außenwirtschaft: