11.01.2024

Exportkontrolle: BAFA erhebt Gebühren für Ausfuhrgenehmigungen

Exportkontrolle: BAFA erhebt Gebühren für Ausfuhrgenehmigungen

Die neue Gebührenpflicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht vor, dass bestimmte Ausfuhrgenehmigungen seit dem 1. Januar 2024 gebührenpflichtig sind. Betroffen sind unter anderem Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Gebührenpflicht.

Welche Leistungen sind gebührenpflichtig?

Die neue Gebührenpflicht des BAFA betrifft im Wesentlichen Leistungen nach der Außenwirtschaftsverordnung, der EU-Dual-Use-Verordnung und der Anti-Folter-Verordnung. Gebührenpflichtig sind danach die Erteilung von Einzel- und Sammelgenehmigungen, die Verlängerung von Einzel- und Sammelgenehmigungen sowie die Änderung von Sammelgenehmigungen.

Welche Leistungen sind gebührenfrei?

Keine Gebührenpflicht besteht für Entscheidungen nach den Embargoverordnungen, für Entscheidungen nach der Feuerwaffenverordnung, für die Erteilung von Auskünften im Rahmen einer Empfängeranfrage, einer Güterlistenanfrage oder einer sonstigen Anfrage und für die Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die „Besondere Gebührenverordnung“ sieht auch eine Reihe von Ausnahmen und Befreiungen vor. So fallen beispielsweise keine Gebühren für gebührenpflichtige Leistungen im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften und Handlungen an, deren Wert 5.000 Euro nicht übersteigt. Auch „Nullbescheide“ sind weiterhin gebührenfrei. Darüber hinaus sind u. a. eine Ermäßigung von 25 % für die vorübergehende Ausfuhr/Verbringung sowie Ermäßigungen für Sammelgenehmigungen vorgesehen.

sd

Unsere Empfehlung:

Bisher waren die Dienstleistungen des BAFA gebührenfrei – das hat sich zum Jahreswechsel hin geändert. Hintergrund ist die „Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung“, die am 16. September 2023 in Kraft getreten war.

Zum Jahreswechsel treten in vielen Bereichen neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Dies gilt auch für den Bereich des Exportkontrollrechts. Selbstverständlich halten wir Sie in unseren Schulungen über die aktuellen Änderungen und Neuerungen im Exportkontrollrecht auf dem Laufenden.

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