Exportkontrolle: BAFA will Exportkontrolle weiter beschleunigen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einer Pressemitteilung über kurzfristig weitere Maßnahmen – gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – zur Beschleunigung der Exportkontrolle informiert. Dazu gehören Änderungen einiger Allgemeiner Genehmigungen (AGG) im Bereich der Rüstungsgüter und der Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Darüber hinaus sind neue Allgemeine Genehmigungen geplant.
Weitere Maßnahmen für schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren
Anfang Dezember 2023 hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Interesse des Bürokratieabbaus Änderungen bei den Meldepflichten für einige Allgemeine Genehmigungen bekannt gegeben. Diese Änderungen waren am 11. Dezember 2023 in Kraft getreten (siehe HZA-News vom 14. Dezember 2023).
In einer Pressemitteilung vom 29. Dezember 2023 und einem Sondernewsletter vom 5. Januar 2024 hat das BAFA nun über weitere Maßnahmen informiert, die eine „schlagkräftige Exportkontrolle“ gewährleisten sollen. Konkret bedeutet dies laut BAFA deutlich schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Die neuesten Maßnahmen sollen ein ähnliches Maßnahmenpaket des BAFA ergänzen, das bereits am 1. September 2023 in Kraft getreten war.
AGG-Änderungen im Rüstungsgüterbereich
So sieht das BAFA im Bereich der Rüstungsgüter vor, den Länderkreis der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 um Singapur zu erweitern. Weitere Änderungen betreffen nach Mitteilung des BAFA die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19 (Erweiterung des Güterkreises um militärische Landfahrzeuge in bestimmten Fallgruppen sowie Erweiterung des Länderkreises), Nr. 23 (Verzicht auf das Vorliegen einer Ursprungsgenehmigung für Wiederausfuhren und -verbringungen in bestimmte Länder), Nr. 25 (Erweiterung von Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger) und Nr. 26 (Ausweitung der begünstigten Fallgruppen).
Darüber hinaus soll eine neue Allgemeine Genehmigung für die Lieferung von Ersatzteilen bis zu einem Wert von 25% der Hauptsache, für die eine Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung des BAFA vorliegt, eingeführt werden. Dies gilt für bestimmte Länder. Es handelt sich dabei um die AGG Nr. 35.
AGG-Änderungen im Bereich der Dual-Use-Güter
Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck soll die Allgemeine Genehmigung Nr. 37 um Brasilien als zusätzliches Bestimmungsziel ergänzt werden. Darüber hinaus sind Erweiterungen bestimmter Allgemeiner Genehmigungen vorgesehen, und zwar der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13 (neue Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger, Ausfuhren von Dentalfräsmaschinen für zahnmedizinische Zwecke in bestimmte Länder), Nr. 14 (Erweiterung um Durchlaufmischer bzw. Extruder mit Ausnahme explosionsgeschützter Maschinen) und Nr. 17 (Erweiterung um Kondensatoren).
Mit zwei neuen Allgemeinen Genehmigungen soll die Lieferung von Ersatzteilen bis zu einem Wert von 25 % der Hauptsache, für die eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA vorliegt, in alle Länder mit Ausnahme der unter Waffenembargo stehenden Länder bzw. die Ausfuhr bestimmter Chemikalien nach Indien (in Anlehnung an die bestehende EU006 Allgemeine Genehmigung) vereinfacht werden. Es handelt sich dabei um die AGG Nr. 41 (Ersatzteillieferungen im Dual-Use-Bereich) sowie die AGG Nr. 40 (Ausfuhr bestimmter Chemikalien nach Indien).
Die Überarbeitung der bereits bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen sowie die drei neuen AGG sind am 8. Januar 2024 in Kraft getreten.
sd
Unsere Empfehlungen:
AGG sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Güter, auf die Exporteure zurückgreifen können, ohne einen Ausfuhrantrag beim BAFA stellen zu müssen. Sie gelten für die unkritische, aber dennoch genehmigungspflichtige Ausfuhr ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Diese bereits bestehende Möglichkeit soll nun für eine Vielzahl weiterer Exportgeschäfte nutzbar gemacht werden.
Als professioneller Exporteur sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie die Allgemeinen Genehmigungen in Anspruch nehmen können. Mit Hilfe der Allgemeinen Genehmigungen können Sie Ihre Exporte wesentlich schneller und einfacher abwickeln. Die bestmögliche Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen ist z. B. auch Inhalt von unserem praxisnahen Zertifikatslehrgang „Zur Geprüften Fachkraft Exportkontrolle (HZA)©“ und wird u.a. auch in unseren Exportkontroll-Seminaren behandelt.
Weitere Empfehlung:
Das jährlichen Update zur Exportkontrolle der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE
29. Februar 2024 in Frankfurt a.M. oder online
Exportkontrolle Update 2024
Entwicklungen und Änderungen, die Exporteure im Jahr 2024 kennen sollten