ATLAS: Zwei wichtige Anpassungen im Versand und WKS im Echtbetrieb
Das ITZBund hat über die Anpassung der NCTS-weiten Übergangsphase und des Wiederholfaktors der Einzelsendungsebene beim ATLAS-Versandverfahren informiert. Zusätzlich hat es über die Inbetriebnahme des Wiederausfuhrkontrollsystems im Echtbetrieb und die damit einhergehende Ablösung der summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA) berichtet.
Informationen zum ATLAS-Versand
Mit der ATLAS-Info 0541/23 wird über Anpassungen bei zwei wichtigen Versandthemen informiert:
Anpassung der NCTS-weiten Übergangsphase
Das NCTS (New Computerised Transit System) ist ein computergestütztes Zollsystem. Es wurde 2002 eingeführt und ist seit dem 1. April 2006 Pflicht für Zugelassene Empfänger/Versender. Es ermöglicht die Abwicklung des Unions-/gemeinsamen Versandverfahrens unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung. In Deutschland ist NCTS durch die Fachanwendung „ATLAS Versand“ umgesetzt, in der die Unionsversandverfahren/gemeinsamen Versandverfahren grundsätzlich durchgeführt werden.
Die bisherige Übergangsphase von NCTS-Phase 4 auf NCTS-Phase 5 sollte am 2. Dezember 2024 enden. Das ITZBund informiert nun über die Verschiebung dieses Termines auf den 21. Januar 2025.
Anpassung des Wiederholfaktors der Einzelsendungsebene
Während der oben genannten NCTS-weiten Übergangsphase beträgt der Wiederholfaktor 1. Nach Ablauf der Übergangsphase wird dieser Faktor, gemäß den aktuellen Vorgaben des EDI-IHB, auf 99 erhöht.
Neuere NCTS-weite Vorgaben erfordern nach Ablauf der Übergangsfrist sogar eine Erhöhung des Wiederholfaktors auf 1999. Die Umsetzung dieser Vorgabe wird aktuell hinsichtlich einer erneuten Zertifizierung geprüft und wird dann in einem der nächsten Berichtigungsschreiben folgen.
ATLAS-WKS – Inbetriebnahme des Wiederausfuhrkontrollsystems im Echtbetrieb
Mit der ATLAS-Info 0539/23 wird auf die Implementierung des Wiederausfuhrkontrollsystems (WKS) während der Laufzeit des ATLAS-Release 10.1 hingewiesen. Die bisherige summarische Ausgangsanmeldung (ASumA) in ATLAS-EAS wird damit nach der Übergangsfrist vollständig abgelöst und die elektronische Übermittlung der Wiederausfuhrmitteilung (WAM) ermöglicht.
Verschiebung des verpflichtenden Echtbetriebsbeginn
Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung des Echtbetriebsbeginns für die Wirtschaftsbeteiligten auf Ende 2024 verkündet – die zollseitige Inbetriebnahme von dem Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) wird darum kurzfristig ebenfalls nach hinten verlegt. Dieses ist zur Laufzeit des ATLAS Release 10.1 am 24. Februar 2024 geplant.
Die Zertifizierung der Teilnehmersoftware wird voraussichtlich im 2. Quartal nächsten Jahres begonnen werden können. Für die ASumA ist teilnehmerseitig spätestens ab dem 4. Quartal 2024 ausschließlich das Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) zu nutzen.
psb/cb
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Das ITZBund informiert Wirtschaftsbeteiligte regelmäßig über Änderungen und Anpassungen bei der Teilnehmersoftware. Die Hamburger Zollakademie fasst zu einigen aktuellen ATLAS-Themen die meist komplexen Sachverhalte kurz und prägnant für Sie zusammen. Wie halten Sie sich und Ihre Teams zu all den weiteren Herausforderungen in Ihrem Zollalltag auf dem Laufenden? Unsere Experten bieten Ihnen vielfältige Weiterbildungsangebote an rund um Zoll und Außenwirtschaft – in spannenden Webinaren, in Inhouse Trainings oder live vor Ort: