09.11.2023

ATLAS: Wichtige Teilnehmer-News aus dem Zeitraum Herbst gebündelt!

ATLAS: Wichtige Teilnehmer-News aus dem Zeitraum Herbst gebündelt!

Das ITZBund informierte bereits Ende Oktober für den Bereich ATLAS-Versand über Mitteilungen an Abgangszollstellen in Versandanmeldungen und bei der Ausfuhr (AES) über die Unionsansässigkeit von Beteiligten. Am 2. November 2023 wurden zudem Hinweise zur Angabe von zugelassenen Empfängern – TIR mit EORI-Nummern anderer Mitgliedstaaten veröffentlicht.

ATLAS-Info 0529/23 – Mitteilungen an Abgangszollstellen in Versandanmeldungen

Am 20. Oktober 2023 hat das ITZBund über die neue Möglichkeit der Mitteilungen an Abgabezollstellen in Versandmeldungen informiert. Mit dem ATLAS Release 9.1 (NCTS-Phase 5) können nun auf der Sammelsendungs-, Einzelsendungs- und Warenpositionsebene mit der Anmeldung der Datengruppe „Zusätzliche Information“, sofern hier der Code „T0000 – Mitteilung an die Abgangszollstelle“ eingetragen wird, Informationen übermittelt werden.

Die zusätzliche Information wird alleinig an die Abgangszollstelle übermittelt und wird nicht auf das VBD abgedruckt. Die Mitteilungen können nun differenzierter auf den jeweiligen Ebenen (Sammelsendungs- oder Warenpositionsebene) vorgenommen werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angabe der Codierung „9ZZZ – sonstige“ in der Versandanmeldung als Dokument fachlich nicht korrekt ist und bitte künftig zu unterlassen sei.

ATLAS-Info 0531/23 – Ausfuhr (AES): Unionsansässigkeit von Beteiligten

Am 25. Oktober 2023 wurde mit der ATLAS-Info 0531/23 auf die Definition der Unionsansässigkeit hingewiesen.

Der Anmelder und ggf. sein Zollvertreter sowie der zollrechtliche Ausführer müssen grundsätzlich in der Union ansässig sein. Diese ist laut Artikel 5 Nr. 31 UZK gegeben, wenn die Person ihren eingetragenen Sitz oder gewöhnlichen Wohnsitz, ihren Hauptsitz oder ihre ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat.

Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in einem Drittland, die jedoch eine ständige Niederlassung in der Union haben, muss darauf geachtet werden, dass bei den Beteiligtenstammdaten das „Kennzeichen Ansässigkeit im Zollgebiet der Union“ hinterlegt ist. Ausfuhranmeldungen sind mit dem Einsatz einer für das AES-Release 3.0 zertifizierten Teilnehmersoftware dann ebenfalls möglich.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer nur über eine EORI-Nummer verfügen darf. Sollte die Beantragung der Unionsansässigkeit zur Vergabe einer neuen EORI-Nummer führen, muss die bisherige EORI-Nummer vom Mitgliedstaat beendet werden.

ATLAS-Info 0533/23 – Versand: Angabe von zugelassenen Empfängern / zugelassenen Empfängern – TIR mit EORI-Nummern anderer Mitgliedstaaten

Das ITZBund hat mit der News vom 2. November 2023 über die Behebung eines Fehlers informiert. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ATLAS-Info 0533/23 konnten ZE/ZT mit einer EORI-Nummer anderer Mitgliedstaaten und einer deutschen ZE/ZT-Bewilligung unter ATLAS 9.1 in Deutschland keine Versandverfahren im vereinfachten Verfahren beenden.

Seit dem 2. November 2023 können ZE/ZT wieder mit EORI-Nummern anderer Mitgliedstaaten in Teilnehmernachrichten übermittelt und ATLAS-seitig verarbeitet werden.

Das ITZBund weist darauf hin, dass Softwarehäuser die Teilnehmersoftware bereits vor der Veröffentlichung des EDI-IHB 10.1.8 entsprechend anpassen dürfen – der Service Desk stellt hierzu auf Anfrage ein aktualisiertes XML-Schema zur Verfügung.

psb

Unsere Empfehlungen:

Das ITZBund informiert Sie als ATLAS-Teilnehmer regelmäßig über Änderungen und Anpassungen zu verschiedensten Themen. Die Hamburger Zollakademie filtert dann aus der Fülle an Teilnehmer-Informationen die für Ihr Unternehmen wichtigeren News heraus. Unser Team fasst für Sie die meist komplexen Sachverhalte für Sie einfach und verständlich zusammen. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Experten bei den vielfältigen Themen rund um Zoll und Außenwirtschaft – in spannenden Webinaren oder live vor Ort – praxisnah zur Seite:

Atlas Seminare

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2023 - PDF

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie