24.10.2023

Exportkontrolle: EU-Kommission hat kritische Technologien im Fokus

Exportkontrolle: EU-Kommission hat kritische Technologien im Fokus

Die Europäische Kommission hat am 3. Oktober 2023 die Empfehlung angenommen, kritische Technologiebereiche der EU, welche für die wirtschaftliche Sicherheit der EU bedeutsam sind, einer weiteren Risikobewertung zu unterziehen. Betroffen sind fortgeschrittene Halbleiter, KI sowie Quanten- und Biotechnologien.

Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten an einer europäischen Strategie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit. Diese Strategie beruht auf drei Säulen:

Der Stärkung der wirtschaftlichen Basis und der Wettbewerbsfähigkeit der EU, Schutz vor Risiken sowie der Zusammenarbeit mit einem möglichst breiten Spektrum von Ländern.

Teil dessen sind strategische Planung zu Risiken im Zusammenhang mit der Technologiesicherheit und dem Abfluss von Technologien. Die Kommission hat nun die Empfehlung angenommen, vier von zehn kritischen Technologiebereichen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es handelt sich nach Ansicht der Kommission um transformative Technologien, die das Potenzial für erhebliche Leistungs- und Effizienzsteigerungen und/oder radikale Veränderungen in ihren Sektoren haben oder die ein hohes Risiko für militärische Nutzung oder Menschenrechtsverletzungen in sich bergen.

Konkret handelt es sich um:

  • fortschrittliche Halbleitertechnologien (Mikroelektronik, Photonik, Hochfrequenzchips, Ausrüstung zur Herstellung von Halbleitern);
  • Technologien der künstlichen Intelligenz (Hochleistungsrechnen, Cloud- und Edge-Computing, Datenanalyse, maschinelles Sehen, Sprachverarbeitung, Objekterkennung);
  • Quantentechnologien (Quanteninformatik, Quantenkryptografie, Quantenkommunikation, Quantenerfassung und -radar);
  • Biotechnologien (Verfahren der genetischen Veränderung, neue genomische Verfahren, Gene Drive (Genantrieb), synthetische Biologie)

Die Einleitung der gemeinsamen Risikobewertung für die vier oben genannten Technologiebereiche wird durch Expertengremien durchgeführt, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission besetzt werden. Darüber hinaus soll es einen offenen Dialog zwischen den europäischen Akteuren geben. Welche Maßnahmen aus der Bewertung folgen werden, ist noch nicht abzusehen. Ebenso besteht noch kein genauer Zeitplan, wann die Risikobewertung abgeschlossen sein soll. Die Kommission will jedoch bis zum Frühjahr 2024 weitere einschlägige Initiativen vorstellen.

jm

Unsere Empfehlungen:

Welche Folgen die gemeinsame Risikobewertung haben wird, ist noch nicht klar. Jedoch werden Sanktionen und Embargos als klassisches Werkzeug im Handwerkskasten internationaler (Handels-) Politik eine Rolle spielen. Die zunehmende Komplexität der Vorschriften kann Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Verstöße gegen Embargo- oder Sanktionsvorschriften werden mit Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder hohen Bußgeldern geahndet und können beispielsweise den Widerruf von zollrechtlichen Bewilligungen zur Folge haben. Deswegen empfehlen wir Ihnen die regelmäßige Fortbildung für die in Ihrem Unternehmen hierzu zuständigen, verantwortlichen Personen, etwa in den praxisnahen Seminarangeboten mit Experten der Hamburger Zollakademie:

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