17.10.2023

Zoll: Start der Übergangsphase von CBAM seit Anfang Oktober

Zoll: Start der Übergangsphase von CBAM seit Anfang Oktober

CBAM: Es wird ernst mit dem CO2-Grenzausgleichssystem. Am 1. Oktober 2023 ist der Startschuss für die Übergangsphase des „Carbon Border Adjustment Mechanism“ gefallen. Die Übergangsphase gilt vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Sie soll laut EU-Kommission eine Lehrzeit für Importeure, Hersteller und Behörden sein.

Diese Produktgruppen fallen derzeit unter die CBAM-Verordnung

Zement, Eisen und Stahl sowie Erzeugnisse hieraus, Aluminium, Düngemittel und andere Chemikalien, Elektrizität und Wasserstoff – diese Produktgruppen fallen derzeit unter die CBAM-Verordnung. Weitere Güter sollen in den nächsten Jahren folgen.

Für EU-Importeure dieser bestimmten CO2-intensiven Produkte gelten seit dem 1. Oktober 2023 Berichtspflichten. In der Übergangsphase bis Ende 2025 müssen die Emissionen der importierten Güter aus den betroffenen Sektoren lediglich erfasst werden.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen CBAM-Zertifikate kostenpflichtig erworben werden. Zu Beginn hat die EU das CO2-Grenzausgleichssystem relativ flexibel gestaltet. So können für das erste Jahr der Umsetzung von CBAM Standardwerte für die Berichterstattung der „grauen“ Emissionen verwendet werden oder die Überwachungs-, Berichts- und Prüfvorschriften des Herstellungslandes angewendet werden (Hintergrundinformationen zu CBAM finden Sie in den HZA-News vom 29.08.2023).

Ausdehnung auf weitere Sektoren

In Zukunft soll der Anwendungsbereich des „Carbon Border Adjustment Mechanism“ auf weitere Sektoren ausgedehnt werden. Die CBAM-Verordnung soll auch für bestimmte Vor- und Nachprodukte gelten, also für Produkte, die in der Wertschöpfungskette vor oder nach den vom CBAM erfassten Produkten liegen.

Unternehmen, die ihren Berichtspflichten nicht nachkommen oder die Vorschriften nicht einhalten, drohen laut CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“.

sd

Unsere Empfehlung:

Das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM ist Teil des EU-Programms „Fit for 55“. CBAM soll die CO2-Preisdifferenz zwischen importierten und heimischen Produkten ausgleichen. Die umfangreichen Berichtspflichten, die durch die EU-Maßnahme auf viele Unternehmen zukommen, sorgen für Verunsicherung. Wie können Sie zwischen all den neuen Herausforderungen den Überblick bewahren?

In unserem Webinar „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ informiert Sie unser Experte, welche Vorbereitungen Sie jetzt in der Übergangsphase von CBAM bis zum 1. Januar 2026 zu treffen haben. Vielleicht gehören auch Sie zu den Importeuren, deren Produkte bereits in der Übergangsphase von den CBAM-Berichtspflichten betroffen sind? Dann profitieren Sie besonders von dem vermittelten Wissen und können Ihre Anpassungen jetzt kurzfristig vornehmen!

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