ATLAS: Frist verlängert bei Ausfuhr AES und Versandverfahren NCTS
Das ITZBund hat mit der ATLAS-Info 0510/23 vom 28. September 2023 neue Termine für die Umstellung der Teilnehmer bekannt gegeben. Die Frist bis zur endgültigen Inbetriebnahme der im UZK-Arbeitsprogramm vorgesehenen elektronischen Systeme AES und NCTS-Phase 5 ist im Unionszollkodex (UZK) verbindlich geregelt – sie ist verankert, zeitlich nicht verschiebbar und wird zum 1. Dezember 2023 enden.
Nachzertifizierungen für Teilnehmersoftware
Das ITZBund hat die mit der ATLAS-Info 0440/23 ursprünglich bekannt gegebenen Fristen für die Systemanbindungen verlängert. Es können demnach noch bis zum 29. Oktober 2023 Nachzertifizierungen von Teilnehmersoftware für die elektronische Datenverarbeitung und den elektronischen Datenaustausch vorgenommen werden.
Fristverlängerung zur Umstellung der Teilnehmer auf beide ATLAS-Releases
Die Frist für die Umstellung der Teilnehmer auf das ATLAS-Release AES 3.0 bzw. das ATLAS-Release 9.1 – Verfahrensbereich Versand ist verlängert worden: sie wird am 30. November 2023 enden.
Achtung: Ab dem 1. Dezember 2023 können Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 nicht mehr verarbeitet werden.
Probleme bei der Fristeinhaltung?
Softwarehersteller und Teilnehmer sind aufgerufen, die genannten neuen Termine einzuhalten. Sollten dennoch Umstände eintreten und Teilnehmer die oben genannten Fristen nicht einhalten können und somit eine technische Laufzeitverlängerung notwendig werden, wird um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsbereich Zertifizierung und Teilnehmermanagement der Generalzolldirektion unter zertifizierung.gzd@zoll.bund.de gebeten.
Fristen versus Übergangslösungen: Ein befristeter Parallelbetrieb der bisherigen und der neuen Systeme bietet Kontinuität
Der Wechsel auf die Teilnehmeranwendungen NCTS-P5 und AES soll EU-weit zum 1. Dezember 2023 vollzogen worden sein. Einige wenige Mitgliedstaaten verkündeten jedoch bereits, die Frist aufgrund technischer Hürden nicht einhalten zu können. Um dennoch die Kontinuität eines parallelen Betriebs der bisherigen sowie der neuen Systeme über den 1. Dezember 2023 hinaus gewährleisten zu können, müssen spezifische Maßnahmen ergriffen werden.
Die Beschränkungen von Datengruppen und mögliche Übergangsregelungen sind im EDI-Implementierungshandbuch beschrieben und werden noch voraussichtlich bis zum 2. Dezember 2024 beibehalten.
pf/cb
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Mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) wird die weitgehend automatisierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gewährleistet. Mit den ATLAS-Teilnehmerinfos werden Ihnen Informationen bezüglich Softwareänderungen und deren Auswirkung in fachlicher und gegebenenfalls betrieblicher Hinsicht bekannt gegeben. Sie sind für Sie als Teilnehmer relevant. Relevant ist auch, dass Sie Grundlagen, Zusammenhänge, Neuerungen und natürlich auch Risiken rund um die Abläufe im Warenverkehr im Export & Import erkennen. Wie halten Sie sich und Ihre Mitarbeiter da auf dem Laufenden? Die Experten der HZA stehen Ihnen – ob in Webinaren oder in Schulungen vor Ort – gern zur Seite und machen Sie rund um vielfältige Themen fit für Ihren Zollalltag: