28.09.2023

Exportkontrolle: Ausfuhrgenehmigungen ab 2024 gebührenpflichtig

Exportkontrolle: Ausfuhrgenehmigungen ab 2024 gebührenpflichtig

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 15. September 2023 eine Gebührenverordnung für die Bereiche Kriegswaffenkontrolle, Exportkontrolle und Investitionsprüfung veröffentlicht. Die Gebührenerhebung beginnt am 1. Januar 2024. Ausfuhrgenehmigungen nach der Außenwirtschaftsverordnung werden somit gebührenpflichtig.

Neue Gebührenverordnung regelt verschiedene Leistungen

Die neue Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle regelt verschiedene Leistungen des BMWK und des BAFA aus den Bereichen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der „EU-Dual-Use-Verordnung“ und der „Anti-Folter-Verordnung“ sowie des Kriegswaffenkontrollrechts.

Die „Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung“ (BMWKBGebKAIV) ist am 16. September 2023 in Kraft getreten.

„Nullbescheide“ bleiben gebührenfrei

Bestimmte Leistungen bleiben gebührenfrei. Dazu gehören zum Beispiel „Nullbescheide“. Ein „Nullbescheid“ ist eine Bescheinigung des BAFA, mit der auf der Basis eingereichter Unterlagen rechtsverbindlich festgestellt wird, dass ein konkretes Ausfuhrvorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist.

Wissenswert: Die Gebührenverordnung enthält eine Gebührenbefreiung für Rechtsgeschäfte und Handlungen bis zu einem Wert von 5.000 €. Ein Gebührenzuschlag von 10.000 € ist für solche Rechtsgeschäfte und Handlungen vorgesehen, deren Wert 100.000.000 € übersteigt.

sd

Unsere Empfehlung:

Bisher waren die Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gebührenfrei - das soll sich ab dem 1. Januar 2024 ändern. Die entsprechende Gebührenverordnung wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bis zum Jahreswechsel ist mit weiteren Details seitens des BMWK und des BAFA zu rechnen.

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