26.09.2023

Exportkontrolle: EU-Dual-Use-Verordnung Mitte November aktualisiert

Exportkontrolle: EU-Dual-Use-Verordnung Mitte November aktualisiert

Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zu gewährleisten. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nun mitteilt, hat die EU-Kommission die Aktualisierung der EU-Dual-Use-Verordnung auf den Weg gebracht. Die entsprechende Delegierte Verordnung wird voraussichtlich ab Mitte November 2023 in Kraft treten.

Internationale Exportkontrollregime stimmen Kontrollen für Dual-Use-Güter ab

Der Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung fasst die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter der Exportkontrollregime zusammen. Die Exportkontrollregime sind die Australische Gruppe (AG), das Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Suppliers Group (NSG) und das Wassenaar-Arrangement (WA). 

Durch die Koordination der nationalen Exportkontrollen soll verhindert werden, dass sensible Technologien und Know-how in die Hände von Staaten gelangen, die diese für militärische Zwecke nutzen könnten. Die Beschlüsse der Exportkontrollregime werden von den Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Güterlisten übernommen.

Für die EU ist dies der Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann unter der Rubrik „Güterlisten“ die jeweils aktuelle Fassung eingesehen werden.

Relevante Quellen zur Einsicht der geplanten Änderungen

Laut Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie die vorläufige Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 im Dokumentenregister der EU-Kommission einsehen. Darüber hinaus bietet das Bundesamt Ihnen eine unverbindliche Übersicht über die Änderungen im künftigen Anhang I an.

sd

Unsere Empfehlung:

Im Anhang I der sogenannten EU-Dual-Use-Verordnung ist für alle EU-Mitgliedstaaten eine einheitliche Güterliste festgelegt, welche diejenigen Güter mit doppeltem Verwendungszweck umfasst, für die eine Ausfuhr aus dem Gebiet der Europäischen Union genehmigungspflichtig ist. Die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Wissen schützt! Unsere Experten führen Sie in unseren Schulungen sicher durch den Paragraphen-Dschungel rund um die Exportkontrolle. Ob Compliance-Anforderungen oder Fallstricke. Wir machen Sie fit, damit Sie im Kleingedruckten der Güterlisten, Sanktionen und Embargos den großen Überblick haben:

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