31.08.2023

ATLAS: Neue verpflichtende Datenfelder in Ausfuhranmeldung mit AES 3.0

ATLAS: Neue verpflichtende Datenfelder in Ausfuhranmeldung mit AES 3.0

Es hagelte diverse Nachfragen zu den neuen verpflichtenden Datenfeldern bei der Ausfuhranmeldung mit AES 3.0. Das ITZBund hat am 28. August 2023 reagiert und mit der ATLAS-Info 0501/23 weitere Hinweise und ergänzende Möglichkeiten – zur bereits Anfang des Jahres 2023 veröffentlichten ATLAS-Info 0393/23 – bereitgestellt. Sie bieten Ihnen als Unternehmen Klarstellung wie folgt an: zuerst allgemein sowie ferner auch zum Beförderer, zu dem inländischen Verkehrszweig und zu dem Verkehrszweig an der Grenze.

Allgemeine Hinweise und Ergänzungen

Das ITZBund hat mit der aktuellen ATLAS-Info 501/23 erneut auf zahlreiche Nachfragen bezüglich der Ausfuhranmeldung mit AES 3.0 reagiert und die ATLAS-Info 393/23 vom Januar dieses Jahres dementsprechend ergänzt.

Die Abkürzung AES steht für „Automated Export Service“. Mit diesem System werden in der EU Ausfuhranmeldungen elektronisch abgegeben – dies ist seit 2009 Pflicht. Das System wird in der EU „Automated Export System“ (AES) genannt.

Klarstellung und Ergänzung zu: Allgemeines der ATLAS-Info 393/23

Der Auszug aus der ATLAS-Info 393/23 unter Allgemeines definiert für Sie die Begrifflichkeiten näher für die „Abgabe einer Ausfuhranmeldung ohne Sicherheitsdaten“. Das ITZBund weist darauf hin, dass u.a. die Nennung der Katalogfälle in der ATLAS Info 0393/2023 keine abschließende Aufzählung darstelle und bietet Ihnen dazu ausführlich eine Klarstellung und Ergänzung an.

Neue Regelungen zu: Beförderer der Datengruppe 13 12 000 000

Der Beförderer bei der Datengruppe 13 12 000 000 muss in der Ausfuhranmeldung nur dann angegeben werden, wenn er bekannt ist und vom Anmelder abweicht. Dies könne auch der Spediteur sein. Wurde Ihnen als Partei eine EORI-Nummer zugeteilt? In dem Fall sei diese auch anzugeben.

Zudem kann eine „Third Country Unique Identification Number“ (TCUI-Nummer) eines AEO (Authorized Economic Operator) nur dann angegeben werden, wenn es sich um eine EU-MRA-Nummer handelt (MRA = Mutual Recognition Agreements).

Die TCUIN - Third Country Unique Identification Number – sind Identifikationsnummern von drittländischen Wirtschaftsbeteiligten, die nicht von einem EU-Mitgliedstaat vergeben wurden und die auf der Identifikationsnummer des Drittlandes basieren. Aktuell fällt lediglich die EU-MRA-Nummer unter den Begriff „TCUIN“. Durch sogenannte MRA-Abkommen zwischen der EU und Drittländern ist die EU-weite Anerkennung des AEO-Status von Wirtschaftsbeteiligten dieser Partnerländer geregelt.

Ergänzende Möglichkeiten bei inländischem Verkehrszweig und Verkehrszweig an der Grenze

In beiden Fällen bestehen für Sie bei der Angabe des Kennzeichens zwei Möglichkeiten. So muss das Kennzeichen, wenn es bei der Ausfuhranmeldung bereits bekannt ist, auch angegeben werden. Alternativ ist das mutmaßliche Kennzeichen anzugeben.

Nun wird dies um eine weitere Möglichkeit ergänzt:

Wenn weder das Kennzeichen noch das mutmaßliche Kennzeichen angegeben werden kann, ist es ausreichend, die Art des Beförderungsmittels in Großbuchstaben zu benennen, z. B. „LKW“.

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Aktuell plant der deutsche Zoll die Zertifizierung für das ATLAS-Release 3.0 in einer weichen Migration bis Ende Oktober 2023. Die Umstellungsphase für Teilnehmer von AES Release AES 2.4 auf das Release AES 3.0 endet am 29. Oktober 2023. Wird dies umsetzbar sein können, so sei es ab dem Zeitpunkt für Sie als Unternehmen verpflichtend, mit der neuen ATLAS-Version Ihre Ausfuhranmeldungen zu tätigen. Die EU-weite Übergangszeit sei hingegen derzeit bis Ende November 2023 geplant. Danach müssten alle Systeme der EU auf ein einheitliches System umgestellt sein. Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie und Ihre Teams jetzt fit für die Herausforderungen dieser Stichtage und für Ihre Ausfuhr:

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