CBAM: EU-Kommission verabschiedet Übergangsvorschriften für CBAM
Die Europäische Kommission hat am 17. August 2023 die während des Übergangszeitraums geltenden Vorschriften für die Umsetzung des CO²-Grenzausgleichssystems (CBAM) verabschiedet. Zunächst werden Unternehmen nur aufgefordert, detaillierte Berichte einzureichen, während Abgaben noch nicht erhoben werden.
Mit der Verordnung (EU) 2023/956 vom 10. Mai 2023 hatte die Europäische Union ein CO²-Grenzausgleichssystem („Carbon Border Adjustment Mechanism“, CBAM) erschaffen. Es ergänzt das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und soll dafür sorgen, dass auch Produkte aus Drittstaaten einer CO²-Bepreisung unterliegen. Dies soll fairere Wettbewerbsbedingung für europäische Unternehmen schaffen. Weitere Details finden Sie auch in unserer News zum Thema CBAM aus Juni 2023 (HZA-News).
Neue Übergangsregeln bis 2026
Die Durchführungsverordnung (EU) C/2023/5512 vom 17. August 2023 regelt die Berichtspflichten, welche die Unternehmen während der Übergangsphase zur Einführung des CBAM erfüllen müssen. Die Übergangsphase beginnt am 1. Oktober 2023 und endet am 1. Januar 2026.
Während der Übergangsphase müssen noch keine Abgaben geleistet werden, jedoch müssen von betroffenen Unternehmen Berichte eingereicht werden und in diesem Zusammenhang auch die grauen Emissionen berechnet werden, die bei der Herstellung von CBAM-Waren entstehen.
Die Berechnungsmethode, die während der Übergangsphase gültig ist, wurde ebenfalls in der Durchführungsverordnung geregelt. Die endgültige Berechnungsmethode soll bis 2026 noch nachjustiert werden.
Die EU-Kommission hat darüber hinaus Leitlinien für die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften veröffentlicht, um sowohl Einführer als auch Hersteller aus Drittländern zu unterstützen. An IT-Lösungen für Unternehmen wird derzeit noch gearbeitet.
Da die Übergangsphase am 1. Oktober 2023 beginnt, sind Unternehmen verpflichtet, bereits für das 4. Quartal 2023 einen Bericht im Rahmen des CBAM zu erstellen. Dieser Bericht wird bis zum 31. Januar 2024 eingereicht sein müssen.
JM
Unsere Empfehlungen:
Der „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ ist eine neuartige Abgabe der EU, die für Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Produkte erhoben wird. Für die in diesen Produkten eingebetteten Treibhausgase müssen in Zukunft CBAM-Zertifikate erworben werden. Was Sie in Ihrem Unternehmen beachten müssen, um den Aufwand zur Erstellung der vielen Berichte und Dokumentationen möglichst klein zu halten, erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie in unserem Spezialseminar zu diesem Thema: