Zoll: Online-Antrag auf Steuerentlastung zur Agrardieselvergütung
Der Zoll hat am 20. Juli 2023 über den Antrag auf Steuerentlastung zur Agrardieselvergütung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft informiert. Der Entlastungsantrag ist grundsätzlich online über das Zoll-Portal nach vorheriger Registrierung zu stellen.
Online-Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Der Zoll hat darauf hingewiesen, dass die Abgabe des Antrags auf Steuerentlastung zur Agrardieselvergütung grundsätzlich online zu erfolgen habe.
Land- und Forstwirtschaftsbetriebe können ihren Online-Antrag (Online-Antragsformular 1140 oder 1142) über das Zoll-Portal einstellen.
Dies stellt der Zoll Ihnen dort als eine Dienstleistung zur Verfügung.
Zugang nur nach vorheriger Registrierung
Der Entlastungsantrag kann nur nach erfolgreicher Registrierung digital ausgefüllt und versendet werden. Hierfür müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter über ein Geschäftskundenkonto verfügen, welches Sie vorab über ein Elster-Zertifikat für eine Organisation erstellen können.
Anschliessend wird der ausgefüllte Antrag dem zuständigen Hauptzollamt digital übermittelt (Online-Antragsformular 1140 oder 1142).
Übergangszeit bis 31. Dezember 2023
Die bisherigen Papierformulare 1140 und 1142 können von den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft alternativ noch bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2023 genutzt werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Antrag auf Steuerentlastung nach § 57 EnergieStG verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben sein.
psb/cb
Unsere Empfehlungen:
Für die Beantragung der Steuerentlastungen kann seit 2013 neben dem bekannten "Standardantrag" auch der vereinfachte Antrag (Formular 1142) für die Agrardieselvergütung genutzt werden. Diesen können grundsätzlich alle Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen nutzen. Der Langantrag (Formular 1140) ist i.d.R. nur noch von Betrieben mit besonderen Konstellationen zu verwenden, sodass die übergroße Mehrzahl der rund 200.000 Antragsteller den vereinfachten Antrag nutzen kann. Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie und Ihr Unternehmen mit aktuellem Wissen zu diesen und vielfältigen weiteren Themen: