Zoll: EU & Kenia einigen sich auf Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Die Europäische Union und Kenia haben am 19. Juni 2023 die Verhandlungen über ein gemeinsames Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen. Das WPA soll dazu beitragen, den Warenhandel zwischen der EU und Kenia zu vereinfachen – und die Märkte gegenseitig mehr zu öffnen. So sollen beispielsweise Zölle für bestimmte Erzeugnisse reduziert werden und teilweise sogar wegfallen. Auch wurden gemeinsame Ziele für mehr Nachhaltigkeit vereinbart.
Hintergründe der Verhandlungen zum neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)
Die EU und Kenia sind gegenseitig wichtige Handelspartner. So ist die EU der wichtigste Exportmarkt Kenias und auch der zweitgrößte Handelspartner des Landes. Das Handelsvolumen lag 2022 bei insgesamt 3,3 Mrd. Euro. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen setzt bei dieser Handelsbeziehung an. Es soll die Bestimmungen des WPA zwischen der EU und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) umsetzen.
Die EU und die Ostafrikanische Gemeinschaft EAC hatten nämlich bereits 2014 die Verhandlungen über ein regionales WPA abgeschlossen. Dieses Abkommen wurde jedoch nicht von allen Vertragsparteien unterzeichnet. Daraufhin ermöglichte die EAC Kenia, im Februar 2021 ein bilaterales Abkommen mit der EU zu vereinbaren. Der Beitritt zu diesem Abkommen steht auch weiteren Ländern der EAC offen.
Chancen dieses bilateralen Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
Die EU und Kenia haben am 19. Juni 2023 ihre Verhandlungen über ein bilaterales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen. Das WPA wird künftig noch mehr Chancen für kenianische Unternehmen und Exporteure bieten, da es zum einen für kenianische Waren den EU-Markt vollständig öffnet und zum anderen durch eine größere Rechtssicherheit und mehr Stabilität Anreize für EU-Investitionen in Kenia bietet. Die Verhandlung der Parteien über das wurde im Rahmen einer offiziellen Zeremonie in Nairobi abgeschlossen.
Ansatz der EU für ein Wirtschaftspartnerabkommen mit einem Entwicklungsland erstmalig für Handel und für nachhaltige Entwicklung
Dieses Handels- und Entwicklungsabkommen soll den Warenhandel voranbringen und neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen. Das WPA ist dabei das erste Abkommen mit einem Entwicklungsland, in dem sich der neue Ansatz der EU für Handel und für nachhaltige Entwicklung widerspiegelt. Daher enthält dieses Abkommen Zusagen im Bereich Handel, strenge Ziele für Nachhaltigkeit und verbindliche Bestimmungen zum Arbeitsrecht, zur Gleichstellung der Geschlechter, zum Umweltschutz und zur Bekämpfung des Klimawandels.
Neues Freihandelsabkommen zwischen EU und Kenia
Das Freihandelsabkommen soll ferner dazu beitragen, dass die anfallenden Zölle reduziert werden. Dies betrifft in erster Linie die Einfuhrzölle der EU für kenianische Waren. Diese Zölle sollen dauerhaft wegfallen. Demgegenüber verpflichtet sich Kenia ab Inkrafttreten des Abkommens, 82,6 % der Einfuhren aus der EU schrittweise über 15 Jahre zu liberalisieren. Teilweise sollen Zölle auch innerhalb der nächsten 25 Jahre abgebaut werden.
Ziele des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zeichnet sich ferner dadurch aus, dass es den Entwicklungsbedürfnissen Kenias Rechnung trägt. Im Laufe der Verhandlungen wurde Kenia für einen längeren Zeitraum eine schrittweise Öffnung des Marktes und Schutzmaßnahmen für die Landwirtschaft und seine sich entwickelnde Industrie zugestanden. Zudem enthält das Abkommen ein Kapitel zur Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit, das dazu beitragen soll, die Wettbewerbsfähigkeit der kenianischen Wirtschaft zu verbessern. Neben diesen Zugeständnissen sollen die Entwicklungshilfen der EU Kenia dahingehend unterstützen, dass Kapazitäten aufgebaut werden können und so das WPA durchgeführt werden kann. Zudem erhalten kenianische Landwirte Unterstützung dabei, EU-Standards einzuhalten und erhalten so die Möglichkeit, die Vorteile des Abkommens zu nutzen.
Wann wird das neue Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Kraft treten?
Das WPA muss nun einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Danach muss das WPA noch übersetzt werden, damit es im Anschluss daran von der Kommission dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss vorgelegt werden kann.
Nachdem der Rat das Abkommen angenommen haben wird, können die EU und Kenia das Abkommen unterzeichnen. Infolge der Unterzeichnung wird das Abkommen an das Europäische Parlament zur Zustimmung übermittelt. Sobald Kenia und die EU-Staaten das Abkommen ratifiziert haben, tritt es vollständig in Kraft.
MSP/CB
Unsere Empfehlungen:
Der freie Zugang zum europäischen Markt für afrikanische Produkte sowie der verbesserte Zugang zu den afrikanischen Märkten für europäische Produkte bieten neue und vor allem große Chancen für Unternehmen beider Parteien. Mehr über Ihre Vorteile bei Freihandelsabkommen und mehr zu weiteren, vielfältigen Themen erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Experten der Hamburger Zollakademie