Russland-Sanktionen: SECO veröffentlicht Red Flag Checkliste
Exportkontrolleure und Exportkontrolleurinnen wissen: Was direkt nicht geht, geht auch nicht indirekt. Die Schweizer Genehmigungsbehörde SECO hat am 24. Mai 2023 eine neue Red Flag Checkliste veröffentlicht. Diese steht im Zusammenhang mit der Vermeidung von Umgehungsstrukturen in Bezug auf Geschäfte mit Empfängern in der Russischen Föderation. Es geht um Lieferungen bestimmter Güter, die auch für militärische Zwecke verwendet werden können.
Die Checkliste des SECO enthält wertvolle Hinweise auf Transaktionsmuster, die Verkäufern und Exporteuren Anlass zu vertieften Prüfungen im Rahmen der eigenen innerbetrieblichen Exportabläufe geben. Immer mehr Medien berichten von der exponentiell steigenden Zunahme von Lieferungen in Länder, die an die russische Föderation angrenzen oder selbst keine Embargomaßnahmen verhängt haben. Neben anderen werden hier immer wieder die Länder der Eurasischen Wirtschaftszone genannt. Zwar ist nicht jedes Geschäft mit diesen Ländern gleichzusetzen mit einem Embargoverstoß.
Allerdings darf neben den rechtlichen Implikationen weder der gesunde Menschenverstand noch die allgemein übliche Sorgfalt ordentlicher Kaufleute außer Acht gelassen werden. Der Grundsatz „don’t be self blind“ muss hier mehr beachtet werden denn je. Verantwortliche (Ausfuhrverantwortliche) sollten auf ihre Exportkontrollbeauftragten hören und müssen sich der Risiken bewusst sein, denn auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die EU-Kommission hat hierauf bereits am 1. April 2022 im Amtsblatt C 145l hingewiesen und den Wirtschaftsbeteiligten verschärfte Due Diligence Maßnahmen angeraten. Im Lichte des anstehenden 11. Sanktionspakets der EU werden Unternehmen die Endverwendungskontrolle und deren Plausibilisierung neben der Güterkontrolle verstärkt in den Fokus nehmen müssen. Entscheider im Unternehmen werden sich (nicht nur in späteren Außenwirtschaftsprüfungen) fragen lassen müssen, welches (Umgehungs-)Risiko sie zu tragen bereit sind, und was sie zur Vermeidung von Verstößen tun, bzw. getan haben.
Der nun vorgelegte Katalog des SECO ist eine gute Grundlage, zusammen mit den vorgenannten Empfehlungen der EU-Kommission in die vertiefte Vorprüfung von Geschäften einzusteigen. Er kann auf jegliche vergleichbare Transaktion, auch außerhalb des in dem SECO-Schreiben genannten Güterkreises, angewendet werden; und zwar immer dann, wenn Geschäfte getätigt werden sollen, deren Inhalt Güter sind, die in einem der Anhänge der EU-Embargo-Verordnung 833/2014 genannt sind.
Einen später, am 25. Mai 2023, hat die österreichische Zollverwaltung ergänzend eine Information herausgegeben über „Handelspolitische Massnahmen - Sanktionen gegen Russland und Belarus, verschärfte Maßnahmen“. Sie umfassen die Kontrollen und Maßnahmen betreffend die Durchfuhr von Waren durch Russland und/oder Belarus mit Bestimmung in Drittländern ab 5. Juni 2023.
MM
Unsere Empfehlungen:
Sanktionen bedeuten für Ausführer und Einführer besondere Risiken und Gefahren. Ebenso sind mögliche Umgehungsstrukturen in Bezug auf Geschäfte mit Empfängern in der Russischen Föderation verboten. Wirtschaftsbeteiligte tun daher gut daran, dies frühzeitig und umfassend zu prüfen und Umgehungen im Ergebnis zu vermeiden. Denn neben Geldstrafen sind auch Freiheitsstrafen schnell im Bereich des Möglichen. Dabei sind regelmäßig nicht nur zukünftige Geschäftsbeziehungen betroffen, sondern auch geplante oder bereits in der Ausführung befindliche. Um einzuschätzen, wie Sie mit bereits geschlossenen Verträgen umzugehen haben oder ob eine Durchführung nicht mehr möglich ist, brauchen Sie das nötige Know-how für Ihre Exportkontrolle. Das erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter von unseren Experten in der Hamburger Zollakademie.